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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.05.2017
- 5 LB 6/16 -
16,50 Euro pro Nacht zu gering - Niedersächsische Lehrerin hat Anspruch auf höheren Pauschalbetrag für Übernachtungen auf Klassenfahrt
Niedersächsischer Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 nicht mehr anwendbar
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht zu gering ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine verbeamtete Lehrerin, begehrte die Erstattung von Übernachtungskosten, die anlässlich einer mehrtägigen
Pauschalbetrag von 16,50 Euro pro Nacht entspricht nicht mehr dem Fürsorgegrundsatz
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied, dass das Niedersächsische Kultusministerium zwar grundsätzlich ermächtigt war, pauschal die Erstattung von Übernachtungskosten für Klassenfahrten zu regeln. Der
Neuer Schulfahrtenerlass seit 2015
Zum 1. November 2015 ist in Niedersachsen ein neuer Schulfahrtenerlass in Kraft getreten, der höhere Pauschalbeträge bei der Erstattung von Übernachtungskosten bei mehrtägigen Klassenfahrten vorsieht. Dieser Erlass war für die im Jahr 2013 stattgefunden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2017
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Klassenfahrt keine Privatangelegenheit - Angestellter Lehrer hat Anspruch auf Reisekostenerstattung
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 03.02.2011
[Aktenzeichen: 11 Sa 1852/10]) - BSG: Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen können zu Kosten für mehrtägige Klassenfahrt zählen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2010
[Aktenzeichen: B 14 AS 1/09 R])
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Dokument-Nr. 24211
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