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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2013
- 12 LC 153/11 -
Biogasanlage im Außenbereich muss landwirtschaftlichem Betrieb zugeordnet sein
Privilegierung von Anlagen zur Herstellung und Nutzung von Biogas stellt eine Kompromisslösung dar
Die privilegierte Zulassung einer Biogasanlage im Außenbereich erfordert eine auch rechtlich-wirtschaftliche Zuordnung der als Gesellschaft geführten Biomasseanlage zu dem landwirtschaftlichen Basisbetrieb. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, wendet sich als Betreiberin einer
Inhaber des Basisbetriebs soll bestimmten Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Dafür waren im Wesentlichen folgende Erwägungen maßgeblich: Die Privilegierung von Anlagen zur Herstellung und Nutzung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen/ra-online
- VG Schleswig: Nachbarklage gegen Errichtung einer Biogasanlage erfolgreich
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 6 A 60/10]) - OLG Brandenburg: Biogasanlagenbetreiber erhält keine höheren Entgelte für Strom aus erneuerbaren Energien
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010
[Aktenzeichen: 12 U 79/10]) - VG Hannover: Anwohner müssen von Biogasanlage ausgehende Geruchsimmissionen hinnehmen
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 29.11.2010
[Aktenzeichen: 4 B 3164/10])
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Dokument-Nr. 15441
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