wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.12.2015
1 LC 178/14 -

Alte Fahrgeschäfte müssen aktuellen Sicherheits-DIN-Normen entsprechen

Fest installierte Achterbahnen kann keinen Bestandsschutz beanspruchen

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass alte Fahrgeschäfte dem aktuellen Recht entsprechen müssen.

In dem zugrunde liegenden Verfahren wandte sich der Betreiber einer Achterbahn („Black Hole") dagegen, dass der beklagte TÜV-Nord sein Mitte der 1980er Jahre in Dienst gestelltes Fahrgeschäft künftig an der aktuellen DIN EN 13814 misst. Die Niedersächsische Bauordnung sieht für Achterbahnen die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen vor, die jeweils befristet erteilt und verlängert werden. Bislang geschah dies unter Zugrundelegung der DIN 4112. Im Jahr 2014 verlängerte der TÜV-Nord die Genehmigung mit der Bedingung, die Ausführungsgenehmigung könne nur verlängert werden, wenn die Achterbahn den Anforderungen der DIN EN 13814 genüge. Sie enthält gegenüber der DIN 4112 erhöhte Sicherheitsanforderungen. Das Niedersächsische Sozialministerium hatte die DIN EN 13814 im September 2012 in die Liste der verbindlichen Technischen Baubestimmungen aufgenommen. Im Dezember 2013 bestimmte es, auch alte Fahrgeschäfte sollten daran zu messen sein.

Neue Sicherheitsanforderungen stehen im Allgemeinen nicht außer Verhältnis zu den Kosten

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte der Klage stattgegeben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nunmehr geändert. Echten Bestandsschutz könne die Achterbahn nicht beanspruchen. Das Niedersächsische Sozialministerium habe seine Befugnisse nicht überschritten, als es die DIN EN 13814 als Technische Baubestimmung übernommen habe. Die neuen Sicherheitsanforderungen stünden im Allgemeinen nicht außer Verhältnis zu den Kosten, die ihre Befolgung den Betreibern der Alt-Anlagen verursache. EU-Recht, namentlich die Dienstleistungsfreiheit stehe dem nicht entgegen. Es sei nicht sachwidrig, fest installierte Achterbahnen anders zu behandeln als solche, die immer wieder auf- und abgebaut würden. Diese Grundsätze sagten noch nichts darüber aus, ob die Kosten einer eventuellen Nachrüstung dem Kläger finanziell zugemutet werden können. Dazu müsse er erst einmal einen (Vor-)Prüfbericht vorlegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2015
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 15.10.2014
    [Aktenzeichen: 4 A 10871/14]
Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bestandsschutz | DIN 4112 | DIN-Norm | DIN-Norm 13814 | Fahrgeschäft | Sicherheitsmaßnahmen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21962 Dokument-Nr. 21962

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21962

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
Henry Clark schrieb am 09.12.2015

Sie benötigen dringend Darlehen? Wir geben Darlehen an interessierte Einzelpersonen

die versuchen, Darlehen mit gutem Glauben und mit den Zinsen von 3%. Sind Sie ernsthaft in der Notwendigkeit einer

dringend Darlehen? dann sind Sie an der richtigen Stelle. Wir geben Geschäfts

Darlehen, persönliche Darlehen, Weihnachten Darlehen, kontaktieren Sie uns für Ihr Darlehen Antrag entsprechen Ihren

Nachfrage und aus finanziellen Problem eingestellt. kontaktieren Sie uns heute per E-Mail:

HENRYCLARK003@GMAIL.COM

Dank während wir warten auf Ihre Antwort.

Henry Clark Darlehen.

MK antwortete am 09.12.2015

Ich hätte gerne ein Weihnachtsdarlehen. Ich muss meine Fahrbahn auf den aktuellen technischen Stand bringen (total unnötig, nur, damit ein paar weniger Menschen sterben), außerdem muss ich meine Schulden bei der Mafia abbezahlen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung