interessante Urteile zum Thema „NPD Verbotsverfahren“
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.03.2003
- 2 BvB 1/01 u.a. -
Bundesverfassungsgericht stellt NPD-Verbotsverfahren ein
3 Richter sehen ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis"
Die NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Parteiverbotsverfahren, dass die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat beantragt hatten ein. Drei der sieben Bundesverfassungsrichter lehnten wegen des V-Mann-Skandals eine Fortsetzung des Verfahrens ab. Diese Einstellung ist allerdings keine Entscheidung darüber, ob nicht zukünftig wieder ein neues Verfahren durchgeführt werden könnte
Die 1964 gegründete NPD, die Antragsgegnerin (Ag), erzielte bei einzelnen Landtagswahlen zwischen 1966 und 1968 Wahlergebnisse zwischen 5,8 v.H. und 9,8 v.H.. 1969 erreichte sie mit einem Zweitstimmenanteil von 4,3 v.H. ihr bestes Bundestagswahlergebnis. Seither errang sie bei keiner Landtags- oder Bundestagswahl mehr ein Mandat. Bei den Bundestagswahlen 1998 und 2002 erzielte die Ag jeweils 0,3 v.H. und 0,4 v.H. der abgegebenen gültigen Zweitstimmen und bei den letzten Europawahlen 1999 0,4 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen. 1996 verfügte sie nach eigenen Angaben noch über 3240 Mitglieder. Nach der Wahl von Udo Voigt zum Parteivorsitzenden im März 1996 stieg die Zahl ihrer Mitglieder bis 2001 auf 6500.Am 30. Januar und 30. März 2001 beantragten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat (Antragsteller; ASt) beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
