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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.10.2009
- L 10 KR 20/04 -
LSG Sachsen-Anhalt: Keine Sozialversicherungspflicht bei Scheinarbeitsvertrag
Abschließen eines Arbeitsvertrages trotz Arbeitsunfähigkeit aufgrund von schwerer Krankheit stellt arglistige Täuschung dar
Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, obwohl die Tätigkeit erst gar nicht aufgenommen werden soll, liegt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Es besteht dann auch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Eine - zwischenzeitlich verstorbene - Klägerin hatte nach Bekanntwerden einer schweren Krebserkrankung noch im
Krankenkasse zur Rücknahme der Bestätigung der Sozialversicherungspflicht berechtigt
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen und die Entscheidung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2010
Quelle: ra-online, LSG Sachsen-Anhalt
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Dokument-Nr. 9100
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