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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.03.2014
L 5 KR 32/14 NZB -

Keine Kostenerstattung für Lichtbild der Gesundheitskarte

Rechtliche Grundlage für Kostenübernahme nicht gegeben

Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für ein Passbild zu erstatten, das für die elektronische Gesundheitskarte benötigt wird. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte von der beklagten Krankenkasse verlangt, dass diese ihm die Kosten von 24,40 Euro zur Erstellung eines für die elektronische Gesundheitskarte erforderlichen Passbildes erstattet. Das lehnte die Kasse ab.

LSG: Gesetz sieht keine Kostenübernahme vor

Die gegen die ablehnenden Bescheide erhobene Klage beim Sozialgericht Mainz wurde durch Gerichtsbescheid zurückgewiesen. Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Berufung beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde eingelegt. Diese wies das Gericht zurück, weil der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukomme. Die Frage, ob die Kosten durch die Krankenasse zu erstatten seien, lasse sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz beantworten, das eine solche Kostenübernahme nicht vorsehe.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2014
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

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Dokument-Nr.: 18173 Dokument-Nr. 18173

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Kommentare (4)

 
 
R. C. Olwen schrieb am 27.05.2014

"letzte Bewerb" heisst vor der Frühverrentung mit der 1. Welle der Hartzgesetze.

R. C. Olwen schrieb am 27.05.2014

erst mal eine haben!

Wenn ich nicht ein handy mit Fotografiefunktion gewonnen hätte, hätte ich erst dieses Jahr (2014) mir ein 9,95Euro-Sonderangebot leisten können.

Aber meine Krankenkasse hat die letzte Bewerbungsdigitalphoto.jpg über freemail angenommen.

Was nach 2020 Aufnahmen für neuenSchwerbehindertenausweis und Personalausweis angeht, weiss ich noch nicht. Soll ich das vorsichtshalber bei der Grundsicherung beantragen?

Gerhard schrieb am 26.05.2014

Auch hier wieder zu erkennen wie die überbezahlten Herren Richter nicht mehr in der Lage sind "gerecht" zu richten. Viele Versicherten sind nicht in der Lage zu sagen was sie morgen zu essen haben, müssen aber den "wirtschaftlichen Fortschritt" der Kassen finanzieren. Pfui Deivel

M..Frank schrieb am 18.05.2014

Das ist sehr schade. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich selbst mit einer Digitalkamera zu fotografieren und dann im allerbilligsten Drogeriemarkt das Bild sofort zu entwickeln und das dann bei der KK einzureichen.

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