wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2006
L 5 KA 33/05, L 5 KA 38/05, L 5 KA 45/05 -

Vorstandswahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen gültig

Die Wahlen zum Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) Rheinland-Pfalz sowie zur Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) Rheinland-Pfalz sind trotz der von den Klägern gerügten Mängel rechtlich nicht zu beanstanden. Die erstinstanzlichen Urteile des Sozialgerichts Mainz vom März und Juni des vergangenen Jahres wurden bestätigt und die Berufungen der klagenden Kassenärzte zurückgewiesen.

Die Wahl zum Vorstand der KÄV ist nach dem Urteil des Landessozialgerichts gültig. Zwar war bei der Einberufung der Vertreterversammlung, die den Vorstand wählt, die zweiwöchige Ladungsfrist nicht eingehalten worden. Der Termin für die Sitzung war jedoch schon bei der vorhergehenden Sitzung einvernehmlich bestimmt worden. Bei der Fristbestimmung handelt es sich im Übrigen nur um eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung geheilt wird, wenn alle Mitglieder vollständig erscheinen. Die Vertreterversammlung durfte auch die vorher mitgeteilte Tagesordnung abändern, insbesondere die Vorstandswahlen neu in die Tagesordnung aufnehmen. Auch sonstige Verstöße gegen allgemeine Wahlrechtsgrundsätze konnte das Landessozialgericht nicht feststellen.

Auch die Berufungen der klagenden Zahnärzte gegen die erstinstanzliche Abweisung einer Wahlanfechtungsklage wurden zurückgewiesen. Es war zulässig, die Vorstandswahlen bereits in der ersten Sitzung der neuen Vertreterversammlung durchzuführen. Die Ablehnung von Anträgen auf Vertagung der Wahlen war im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Vorstandswahl rechtlich zulässig. Es war auch rechtlich nicht zu beanstanden, dass eine Ausschreibung der Vorstandsposten sowie eine Aussprache zu den einzelnen Bewerbern nicht erfolgte. Die bereits gewählten Vorstandsmitglieder durften bei der Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder noch mit abstimmen, weil sie ihre eigene Wahl noch nicht angenommen hatten. Die Vertreterversammlung war auch beschlussfähig, da mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren. Weiter war es zulässig, nur drei statt der vorgesehenen vier Vorstandsmitglieder zu wählen, weil nur drei Wahlbewerber zur Verfügung standen, und aus diesen einen Vorstandsvorsitzenden zu wählen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2006
Quelle: Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 02.02.2006

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gültigkeit | Kassenarzt | Wahl

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1839 Dokument-Nr. 1839

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1839

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung