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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2010
- L 4 U 57/09 -
Für pflegende Angehörige besteht bei Unfall während Rückkehr aus dem Urlaub Unfallversicherungsschutz
Eigener Urlaub in Zusammenhang mit gleichzeitiger Pflege der Eltern zweitrangig
Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Tochter (Klägerin) aus Wuppertal Recht ihre pflegebedürftigen
Erbringung der - vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfassten - Pflegetätigkeit stand bei Spanienurlaub im Vordergrund
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der Frau Recht. Nach Ansicht der Richter hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2010
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Sozialgericht Düsseldorf, Entscheidung
[Aktenzeichen: S 16 U 188/05]
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Dokument-Nr. 10389
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