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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.2012
- L 13 EG 37/11 -
Elterngeld für Pflegeeltern nur bei Adoptionspflege
Elterngeldgewährung nur bei Vorliegen einer auf Dauer angelegten und rechtlich verfestigten Familienbeziehung möglich
Pflegeeltern haben nur im Fall einer so genannten Adoptionspflege Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die aus Velbert stammende Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte im November 2007 ein Kind in Vollzeitpflege aufgenommen. Die Personensorge stand weiter dem Jugendamt zu. Die Klägerin hatte verlangt, ihr für ihre Pflegetochter
Landessozialgericht verneint in Übereinstimmung mit Sozialgericht und zuständigem Landkreis Anspruch auf Elterngeld
Dieser Argumentation ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ebenso wenig gefolgt, wie zuvor der für die Elterngeldgewährung zuständige Landkreis Mettmann und das Sozialgericht Düsseldorf. Ein Elterngeldanspruch für andere als leibliche Kinder bestehe nur, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliegt, insbesondere weil ein Kind mit dem Ziel der späteren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2012
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2011
[Aktenzeichen: S 32 EG 6/09]
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Dokument-Nr. 13326
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