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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.01.2017
- L11 AS 1138/16 B ER -
Jobcenter muss Kosten für tatsächlich genutzte Wohnung übernehmen
Wohnungsbesichtigung lässt auf dauerhafte Abwesenheit des Leistungsbeziehers schließen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Grundsicherungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) nur Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer Unterkunft haben, die auch tatsächlich genutzt wird.
Im zugrunde liegenden Streitfall entzog das
Aussagen des Leistungsbeziehers pauschal und unglaubwürdig
Dem vermochte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nicht zu folgen. Es bewertete das Vorbringen vielmehr als pauschal und nicht glaubhaft. Abzustellen sei vielmehr auf die Ergebnisse eines Hausbesuchs durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2017
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Hartz IV: "Hausbesuch" bei begründetem Zweifel an tatsächlicher Nutzung der Wohnung durch Leistungsempfänger zulässig
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.07.2014
[Aktenzeichen: L 3 AS 315/14 B ER]) - Jobcenter muss erhöhte Mietkosten aufgrund von Sanktion gegen einen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden SGB II-Bezieher tragen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 23.05.2013
[Aktenzeichen: B 4 AS 67/12 R])
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Dokument-Nr. 23780
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