wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.03.2014
L 8 SO 156/10 -

Rückforderung von 40.000 Euro - Keine Sozialhilfe bei Einkünften aus Geheimdiensttätigkeit

Rechtswidrigkeit der Sozialhilfebewilligung stehe außer Frage

Ein chinesisches Ehepaar muss die ihnen bewilligten Sozialhilfeleistungen in den Jahren 1997 bis 2004 in Höhe von 40.000 € erstatten. Dabei wurden die Einkünfte des Ehemannes aus einer Geheimdiensttätigkeit berücksichtigt. Damit hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Entscheidung des Landkreises bestätigt.

Das chinesische Ehepaar ist 1990 nach Deutschland eingereist. Ab 1997 erhielt das Ehepaar Sozialhilfeleistungen. Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens war aufgedeckt worden, dass der Ehemann in sieben Jahren (von 1997 - 2004) über 100.000 € Einkünfte erzielt hatte, welche ihm aus dem Ausland überwiesen worden waren. Im gerichtlichen Verfahren machte der Ehemann u.a. geltend, er habe die Gelder nur „treuhänderisch“ für einen ausländischen Geheimdienst bzw. für die Unterstützung einer chinesischen Oppositionspartei verwendet. Für seinen Lebensunterhalt habe er das Geld nicht nutzen dürfen.

Belege über Herkunft, Zweck und Verwendung der Auslandsüberweisungen nicht vorhanden

Das Gericht hat die Entscheidung des Landkreises, dass die gezahlte Sozialhilfe erstattet werden muss, bestätigt. Ohne Belege über die Herkunft, den Zweck und die Verwendung der Auslandsüberweisungen stand für das Gericht fest, dass die Gelder dem Ehepaar in gleicher Weise wie die Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung gestanden haben. Die Rechtswidrigkeit der Sozialhilfebewilligung stehe außer Frage. Der Ehemann konnte auch nicht damit durchdringen, er sei wegen der zweckentsprechenden Verwendung der Gelder für den ausländischen Geheimdienst – z.B. für Bewirtung und Unterstützung für angeworbene Chinesen - davon ausgegangen, dass ihm die bewilligten Sozialhilfeleistungen zugestanden hätten. Nach Auffassung des Senats durfte sich der Ehemann nicht darauf verlassen, der deutsche Staat würde seinen Lebensunterhalt während einer geheimdienstlichen Tätigkeit mit Geldzufluss durch Sozialhilfemittel unterstützen. Das mittlerweile dauerhaft in die Volksrepublik China zurückgekehrte Ehepaar muss nun die erhaltene Sozialhilfe in Höhe von 40.102,88 € zurückzahlen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18037 Dokument-Nr. 18037

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18037

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (3)

 
 
Der Gerechte schrieb am 16.04.2014

Was mich hier eigentlich interessieren würde, jetzt wo das Ehepaar wieder in China ist, wie bekommt der Landkreis sein Geld zurück oder muss der Steuerzahler wieder herhalten?!

Sabine schrieb am 12.04.2014

Das Paar oder der Mann hat vierfach strafbare Identitäten:

1. Sozialhilfebetrüger,

2. Taiwan-Agenten,

3. Agenten der VR China (immerhin seit fünf Monaten ohne Schwierigkeiten),

4. Kriminelle (aus der Ermittlung wurde nebenbei entdeckt, dass der Mann Geld aus Taiwan erhielt).

Feodora schrieb am 11.04.2014

Asylanten wird einfach so Sozialhilfe ohne genaue Prüfung gezahlt. Erst nach 7 Jahren hat es jemand bemerkt. Tolle Mitarbeiter dieses Sozialamtes, diese sind maßgeblich an den Sozialbetrug beteiligt und müßten auch bestraft werden.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung