wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.5/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2014
L 7 AS 330/13 -

Gutachten des Landkreises Göttingen zu Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher rechtswidrig

Belastbare Mietobergrenze kann nur durch Neuerhebung auf Grundlage eines völlig neuen Konzeptes erfolgen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das vom Landkreis Göttingen für die Stadt Göttingen angewendete Gutachten zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten für Bezieher von Grund­sicherungs­leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält und die dort festgelegten Mietobergrenzen zu niedrig sind. Das Gutachten könne daher nicht als Grundlage für die Leistungsgewährung dienen.

In dem zugrundeliegenden Fall musste eine dreiköpfige Familie für eine 68 qm große Wohnung in Göttingen monatlich 520 Euro Miete einschließlich Nebenkosten zahlen. Hiervon hat die Stadt Göttingen nur 470 Euro monatlich übernommen. Grundlage dieser Kürzung war ein vom Landkreis Göttingen in Auftrag gegebenes Gutachten. In dem Gutachten waren durch Befragung ermittelte Bestandsmieten zusammengerechnet worden, wobei die Grenze bei einem Quantil von 33 % angesetzt wurde. Der jeweilige Wohnungsstandard wurde nicht ermittelt.

Grundsicherungsträger muss tatsächlichen Mietkosten übernehmen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat den Grundsicherungsträger zur Nachzahlung der Differenz zu den tatsächlichen Mietkosten in Höhe von 50 Euro verurteilt. Mangels valider Mietdatensätze seien als Obergrenze die Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Aufschlages von 10 % zu berücksichtigen, die im vorliegenden Fall noch höher liegen (568,70 Euro).

Gutachten enthält keine nachvollziehbare Definition des Untersuchungsgegenstandes

Nach Auffassung des Landessozialgerichts kann das vorgelegte Gutachten über angemessene Unterkunftskosten nicht zur Ermittlung der vom Grundsicherungsträger zu gewährenden Kosten der Unterkunft herangezogen werden. Das Gutachten enthalte keine nachvollziehbare Definition des Untersuchungsgegenstandes, z. B. welche Art von Wohnungen je nach deren Ausstattung, Beschaffenheit und Lage berücksichtigt worden seien. Die Erfassung des gesamten Wohnungsmarktes setze voraus, dass u. a. nach Wohnungsstandards differenziert werden müsse. Nur darüber werde zuverlässig nachvollziehbar, ob auf einer repräsentativen Basis Wohnungen des einfachen, mittleren und gehobenen Standards einbezogen worden seien. Dies habe der Landkreis Göttingen nicht umgesetzt. Es sei nicht ausreichend, den einfachen Wohnungsstandard allein anhand des Quadratmeterpreises zu definieren, weil der Quadratmeterpreis je nach Wohnlage einen unterschiedlichen Standard der Wohnung abdecken könne.

Kappungsgrenze von 33 % nicht nachvollziehbar

Weiter führte das Gericht aus, dass die Kappungsgrenze von 33 % nicht nachvollziehbar sei. Eine plausible Begründung der so festgesetzten Mietobergrenze habe der Landkreis Göttingen nicht liefern können. Die zugrunde gelegte Annahme, dass mit einem 33 %-Quantil Wohnungen des einfachen Standards zutreffend abgebildet würden, setze zumindest voraus, dass tatsächlich der gesamte Wohnungsmarkt mit einer gleichmäßigen Durchmischung der Datensätze mit Wohnungen des einfachen, mittleren und gehobenen Standards erfasst worden wäre, was vorliegend jedoch nicht geschehen sei. Die Entscheidung über die Frage, bis zu welcher Mietobergrenze SGB II-Bezieher angemessene Wohnungen in Anspruch nehmen können, hänge nicht vom Preis ab, sondern von der Beschaffenheit der Wohnung, die auch oberhalb des Quantils von 33 % noch einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen könne, falls in der Stadt Göttingen derartige Unterkünfte in einem größeren Umfang vorhanden seien. Dies habe der Landkreis Göttingen aber nicht zuverlässig klären können.

Landkreis muss tatsächliche Mietkosten bis zu den Werten aus der Tabelle des Wohngeldgesetzes plus 10 % Sicherungszuschlag übernehmen

Schließlich hat das Landessozialgericht dargelegt, dass die strukturellen Schwächen des vorgelegten Gutachtens keine Nachbesserung ermöglichen. Es fehle die vom Gericht für erforderlich gehaltene Datenbasis, diese könne für rückwirkende Zeiträume auch nicht mehr erhoben werden. Eine belastbare Mietobergrenze könne nur durch eine Neuerhebung auf der Grundlage eines völlig neuen Konzeptes erfolgen. Der Landkreis Göttingen sei verpflichtet, die tatsächlichen Mietkosten bis zu den Werten aus der Tabelle des Wohngeldgesetzes plus 10 % Sicherungszuschlag zu übernehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2014
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18432 Dokument-Nr. 18432

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18432

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.5 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung