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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.08.2009
- L 13 SB 294/07 -
Anerkennung von Diabetes mellitus als Schwerbehinderung trotz optimaler Blutwerte
Sportliche Betätigung ist medizinisch notwendiger Therapieaufwand
Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Geklagt hatte eine im Jahr 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen
Anerkennung als Schwerbehinderung
Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das Landessozialgericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2009
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 8464
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