wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011
9 S 16/11 -

Keine Haftung nach Kollision mit Fahrertür eines geparkten Pkw

Unachtsames Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn verstößt gegen Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO

Wer die Tür eines geparkten Fahrzeugs zur Straßenseite hin öffnen will, muss sich zunächst vergewissern, dass sich kein Verkehr nähert. Die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO gelten für alle Handlungen, die mit dem Vorgang des Aussteigens in Verbindung stehen. Erst mit Verlassen der Fahrbahn kann dieser Vorgang als beendet angesehen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zu einer Kollision eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs mit einem sich nähernden Daimler-Chrysler, nachdem der Halter des geparkten Fahrzeugs die Tür zur Fahrbahnseite hin geöffnet hatte. Der Halter des stehenden Pkw klagte daraufhin gegen den Fahrer auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 4.238 Euro.

Ausweichen war dem Beklagten nicht möglich

Nach Auffassung des Landgerichts Wiesbaden könne der Fahrer des Daimler-Chrysler nicht gemäß § 17 Abs. 3 StVG für den Unfall in Haftung genommen werden, da das Ereignis für ihn ein unabwendbares Ereignis dargestellt habe. Unabwendbar sei ein Ereignis immer dann, wenn auch ein Idealfahrer an Stelle des Beklagten selbst bei besonders sorgfältiger, umsichtiger, reaktionsschneller und geistesgegenwärtiger Fahrweise den Unfall nicht hätte vermeiden können. Dies sei im vorliegenden Fall zutreffend. Das Gericht gelangte aufgrund der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass die Fahrertür erst unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug weit in die Fahrbahn hinein geöffnet worden sei, so dass der Beklagte trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung den Zusammenstoß nicht habe verhindern können.

Verstoß des Fahrers des geparkten Pkw wiegt schwerer als Betriebsgefahr des bewegten Fahrzeugs

Der Kläger habe hingegen gegen die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO verstoßen, indem er die Fahrertür zur Fahrbahn hin geöffnet und damit ein Hindernis für sich nähernde Fahrzeuge bereitet habe. Demnach trete auch die mögliche Betriebsgefahr des bewegten Fahrzeugs des Beklagten gegen den Verstoß des Klägers zurück. Es sei anerkannt, dass derjenige, der die linke Wagentür zur Fahrbahn hin öffnen wolle, diese Tür nur langsam und nur spaltweise bis zu zehn Zentimetern öffnen dürfe. Die Tür dürfe überhaupt nur dann geöffnet werden, wenn sich mit Gewissheit kein Verkehr nähere. Die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO würden für die Dauer des gesamten Aus- und Umsteigevorgangs gelten, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit diesem stehen. Der Vorgang sei erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Wiesbaden (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12935 Dokument-Nr. 12935

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12935

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung