wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Trier, Urteil vom 04.08.2015
1 S 51/15 -

Auffahren auf einen bereits zehn bis fünfzehn Sekunden stehenden Bus führt zur alleinigen Schadens­ersatz­pflicht des Auffahrenden

Traktorfahrer muss Busunternehmen nach Unfall kompletten Schaden ersetzen

Das Landgericht Trier hat entschieden, dass ein Traktorfahrer, der auf einen bereits zehn bis fünfzehn Sekunden auf der Fahrbahn stehenden Omnibus auffährt, verpflichtet ist, dem Busunternehmen den kompletten Schaden zu ersetzen.

Im zugrunde liegenden Verfahren war der beschädigte Omnibus zunächst aus einer anderen Straße auf eine Bundesstraße eingebogen und hatte dort angehalten. Der Fahrer unterhielt sich mit einem anderen Busfahrer, der mit seinem Fahrzeug am gegenüberliegenden Fahrbahnrand stand. Der Traktorfahrer befuhr zeitgleich die Bundesstraße in Fahrtrichtung des abbiegenden Busses mit einer Geschwindigkeit von 20 bis 30 km/h und fuhr auf diesen auf.

Bus war für jeden aufmerksamen Verkehrsteilnehmer gut erkennbar

Das Landgericht Trier hat das Verschulden des Traktorfahrers aufgrund der langen Haltezeit des Busses, der für den Traktorfahrer gut einsehbaren Fahrtstrecke und der Ausmaße des Busses als derart überwiegend angesehen, dass der beklagte Traktorfahrer sowie seine mitverklagte Haftpflichtversicherung den Schaden am klägerischen Bus vollständig ersetzen müssen. Demgegenüber lag aus Sicht des Gerichts kein Verschulden des Busfahrers vor. Ein Anhalten sei zulässig gewesen. Es habe auch keine Verpflichtung bestanden, die Warnblinkanlage einzuschalten. Der Bus habe keine anderen Verkehrsteilnehmer durch sein Halten gefährdet, da er für jeden aufmerksamen Verkehrsteilnehmer gut erkennbar gewesen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2015
Quelle: Landgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auffahrunfall | Bus | Mitverschulden | Mitschuld | Mithaftung | Mitverursachung | Schadensersatz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21644 Dokument-Nr. 21644

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21644

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Antefix schrieb am 05.10.2015

Bauer sucht Anwalt. Denn was wäre der Bauer als Radfahrer mit gleichem Tempo gewesen? Na? Ein anderer Mensch mit Anspruchsrecht auf Ständige Radfahrerrechtsprechung auch inmitten offener Bundesstraßen. . .

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?