wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2023
13 S 60/22 -

Hupen begründet kein Vertrauen auf Abbruch einer Rückwärtsfahrt

Mithaftung wegen sorgfaltswidriger Weiterfahrt

Hupt ein Fahrzeugführer, um einen rückwärts aus einer Garageneinfahrt ausfahrenden Verkehrsteilnehmer zu warnen, darf er nur unter besonderer Vorsicht und jederzeitiger Bremsbereit weiterfahren. Das Hupen begründet kein Vertrauen darauf, dass der andere Verkehrsteilnehmer die Rückwärtsfahrt abbricht. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 befuhr der Fahrer eines Peugeot eine verkehrsberuhigte Straße im Saarland als er bemerkte, dass ein Mercedes rückwärts aus einer Garageneinfahrt eines Wohnhauses ausfuhr. Der Peugeot-Fahrer hupte und fuhr weiter. Da der Mercedes-Fahrer seine Rückwärtsfahrt nicht abbrach, kam es zu einem Zusammenstoß. Der Mercedes-Fahrer klagte schließlich auf Schadensersatz in Höhe von über 4.000 €. Das Amtsgericht Homburg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf anteiligen Schadensersatz

Das Landgericht Saarbrücken entschied zum Teil zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Ersatz von 20 % des entstandenen Schadens zu. Nur in dieser Höhe hafte der Beklagte. Der Kläger habe den Unfall überwiegend selbst verschuldet. Er habe gegen das Sorgfaltsgebot beim Rückwärtsfahren aus § 9 Abs. 5 StVO oder § 1 Abs. 2 StVO verstoßen. Insofern spreche gegen ihn ein Anscheinsbeweis. Hinzukomme ein Verstoß der Sorgfaltspflicht beim Ausfahren aus einem Grundstück gemäß § 10 StVO.

Erkennbarkeit einer Rückwärtsfahrt begründet besondere Vorsicht

Dem Beklagten sei nach Ansicht des Landgerichts ein leichter Sorgfaltsverstoß anzulasten. Aufgrund dessen, dass er die Rückwärtsfahrt des Klägers erkannt hatte, hätte es nahegelegen, das Klägerfahrzeug weiter zu beobachten, um bei dessen Zurücksetzen notfalls sofort anhalten zu können. Dies habe der Beklagte versäumt, was eine Mithaftung von 20 % begründe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2023
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Homburg, Urteil vom 16.05.2022
    [Aktenzeichen: 4 C 224/20]

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32715 Dokument-Nr. 32715

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32715

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung