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Landgericht Regensburg, Urteil vom 08.12.2009
- 2 S 244/09 -
Unfall bei Ausfahrt aus einer Tiefgarage mit vorbeifahrenden Pkw
Ausfahrenden Autofahrer trifft überwiegende Schuld an dem Unfall
Autofahrer müssen aus Tiefgaragen besonders vorsichtig herausfahren. Der ausfahrende Fahrer haftet bei einem Unfall mit - auch wenn das andere Fahrzeug zu schnell war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Regensburg hervor, das einen Autofahrer zur überwiegenden Mithaftung verurteilte, der bei der Ausfahrt mit einem zu schnell fahrenden Fahrzeug zusammenstieß.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein BMW-Fahrer aus einer
Gericht: Ausfahrender Fahrer haftet zu 60 Prozent für den Schaden
Der unvorsichtige BMW-Fahrer musste für den Schaden zu 60 Prozent haften. Das Gericht erläuterte, dass auf Parkplätzen zwar in erster Linie das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte. Allerdings müsse ein Fahrer, der eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2010
Quelle: ra-online, Verkehrsrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 10349
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