Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 19.09.2012
- 6 Ks 4/12 -
Säugling zu Tode geschüttelt: Gericht verurteilt Vater zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe
Gericht schließt Möglichkeit eines Unglücksfalls aus
Das Landgericht Osnabrück hat einen 35-jährigen Vater schuldig gesprochen, seinen knapp vier Monate alten leiblichen Sohn vorsätzlich getötet zu haben. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme ein Unglücksfall auszuschließen sei. Es sei der Angeklagte gewesen, der seinem Sohn durch anhaltendes, kräftiges Schütteln die erheblichen Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser schließlich im Marienhospital in Osnabrück verstorben sei. Zur Überzeugung des Gerichts stehe fest, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass das Schütteln zum Tode des Kindes führen könne. Der Angeklagte habe sich damit abgefunden.
Vater verletzt Fürsorgepflicht
Die Strafe ist unter anderem damit begründet worden, dass der Angeklagte als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
- Verurteilung eines Jugendlichen wegen Tötung der " Zweitfrau " seines Vaters aufgehoben
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.08.2011
[Aktenzeichen: 5 StR 259/11]) - Verurteilung einer Mutter wegen Mordes und versuchten Mordes durch Vernachlässigung der eigenen Kinder rechtskräftig
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.06.2008
[Aktenzeichen: 2 StR 30/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14216
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14216
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.