wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Offenburg, Urteil vom 24.03.2004
6 Ns 11 Js 13560/02 -

Strafbarkeit wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen beim unberechtigten Tragen von Albe und Stola

Unberechtigte Anrede "Pater" kann wegen unerlaubten Führens kirchlicher Amtsbezeichnungen strafbar sein

Wer während einer Messfeier unerlaubt Albe und Stola trägt, kann sich wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen (§ 132 a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 StGB) strafbar machen. Zudem kann die unberechtigte Anrede "Pater" wegen unerlaubten Führens kirchlicher Amtsbezeichnungen (§ 132 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 StGB) strafbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Offenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall trug der Patient eines Sanatoriums während mehrerer Messfeiern Albe und Stola. Zudem stellte er sich als "Pater Michael" vor. Tatsächlich war der Mann aber kein geweihter Priester. Gegen ihn wurde deshalb Anklage wegen Tragens bzw. Führens kirchlicher Amtskleidungen und Amtsbezeichnungen erhoben.

Strafbarkeit wegen Tragens kirchlicher Amtskleidungen bestand

Das Landgericht Offenburg bejahte eine Strafbarkeit wegen des Tragens kirchlicher Amtskleidungen (§ 132 a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 StGB). Da der Angeklagte kein geweihter Priester gewesen sei, sei er nicht dazu berechtigt gewesen während der Messfeiern Albe und Stola zu tragen.

Mögliche Strafbarkeit wegen Führen kirchlicher Amtsbezeichnungen

Zudem hielt das Landgericht aufgrund der Bezeichnung "Pater" eine Strafbarkeit wegen des Führens kirchlicher Amtsbezeichnungen (§ 132 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 StGB) für möglich. Zwar sei diese Anrede keine förmliche Amtsbezeichnung. Denn bei der Bezeichnung "Pater" handele es sich lediglich um eine im deutschsprachigen Raum übliche Bezeichnung und Anrede für Ordenspriester. Sie diene nur der Unterscheidung zwischen diesen und nichtpriesterlichen Ordensmitgliedern. Da jedoch die Anrede "Pater" einer förmlichen Amtsbezeichnung ähnlich sei, könne eine Strafbarkeit nach § 132 a Abs. 2 StGB in Betracht kommen. Eine abschließende Entscheidung darüber traf das Gericht hingegen nicht.

Revision des Angeklagten

Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Angeklagte Revision ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Revision als unbegründet zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2014
Quelle: Landgericht Offenburg, ra-online (zt/NJW 2004, 1609/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 1609
NJW 2004, 1609

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17842 Dokument-Nr. 17842

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17842

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?