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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.11.2009
2 O 1299/07 -

Versicherung muss nach Verkehrsunfall "Haushaltsführungsschaden" an Witwe zahlen

Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Ersatzleistungen, wenn alltäglicher Haushalt nicht mehr wie gewohnt geführt werden kann

Verstirbt der Ehepartner durch einen Unfall, der sich bisher um den Haushalt gekümmert hat, kann der hinterbliebene Ehepartner für die erlittenen Einschränkungen Anspruch auf den so genannten "Haushaltsführungsschaden" haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.

Im hiesigen Fall war bei einem Verkehrsunfall der Ehemann einer an Diabetes und Darmkrebs erkrankten Frau ums Leben gekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann den Haushalt in der Drei-Zimmer-Wohnung geführt. Nun auf Hilfe von außen angewiesen, verklagte die Witwe die Versicherung des Unfallgegners, der die volle Schuld am Unfall trug, auf Schadensersatz.

Gericht spricht Witwe Haushaltsführungsschaden zu

Das Landgericht folgte der Argumentation der Frau und sprach ihr den Ersatz des so genannten Haushaltsführungsschadens zu: Für den Zeitraum seit dem Unfall im November 2002 bis zum Einreichen der Klage im Januar 2007 müsse ihr die Versicherung des Unfallgegners 40.848 Euro nebst Zinsen zahlen. Die Summe setzte sich aus einem geschätzten Stundenlohn von acht Euro bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit im Haushalt zusammen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2010
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte/ra-online

Urteile zu den Schlagwörtern: Entschädigung | Haushalt | haushaltsnahe Dienstleistungen | Unfallschaden

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Dokument-Nr.: 10030 Dokument-Nr. 10030

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