wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Beschluss vom 29.07.2009
34 S 8084/08 -

Branchenbucheintrag: Kostenhinweis für Eintragung ohne optische Hervorhebung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend

Vergütung ist wesentlicher Vertragsbestandteil

Die Vergütung ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil und muss entsprechend deutlich gemacht werden. Dies hat das Landgericht München I im Falle eines Eintragungsformulars eines Branchenbuchanbieters entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Branchenbuchanbieter, der ein Internetbranchenverzeichnis betreibt, die von einem Gewerbetreibenden die Kosten für einen Eintrag. Der Anbieter hatte den Gewerbetreibenden zuvor ein "Eintragungsformular" zugeschickt. Das Eintragungsformular war mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelt. Der beklagte Gewerbetreibende füllte es aus und sandte es zurück. Aus diesem Grunde verlangt der klagende Branchenbuchanbieter eine Vergütung von 1.076,75 Euro.

Amts- und Landgericht weisen die Klage des Branchenbuchanbieters ab

Das Amtsgericht München wies die Klage in erster Instanz ab, woraufhin der Branchenbuchanbieter in Berufung vor das Landgericht München I ging. Das Landgericht bestätigte das amtgerichtliche Urteil und wies die Berufung zurück.

Vergütung muss offensichtlich dargestellt werden

Es führte aus, dass der Beklagte nicht zwingend von einer entgeltlichen Leistung ausgehen musste. Die Vergütung sei ein wesentlicher Vertragsbestandteil und dürfe nicht offensichtlich bewusst unauffällig in das Vertragswerk eingefügt werden. Das Landgericht München I verwies im Übrigen auf die Entscheidung des Landgerichts Rostock vom 28. Mai 2008 (1 S 174/07).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2010
Quelle: ra-online, Landgericht München I (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10809 Dokument-Nr. 10809

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10809

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung