wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 03.08.2006
34 S 21754/05 -

Sportstudio: Bei Krankheit muss kein Mitgliedsbeitrag gezahlt werden

Zur Zahlungspflicht des Nutzers bei krankheitsbedingter Hinderung an der Inanspruchnahme der Studioleistungen

Ein Fitnessstudio-Mitglied, das erkrankt, muss die Sportstudio-Beiträge nicht mehr weiterzahlen, wenn es aufgrund der Krankheit keinen Sport mehr treiben darf. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall sahen die Geschäftsbedingungen eines Sportstudios vor, dass Mitglieder auch bei Krankheit die Beiträge zu zahlen hatten. Der Betreiber argumentierte, dass er Räume und Personal zur Verfügung stelle und verklagte ein Mitglied, das krankheitsbedingt trainingsunfähig war auf Weiterzahlung der Monatsbeiträge bis zum Vertragsende, obwohl ein Arzt die Trainingsunfähigkeit bescheinigt hatte.

Landgericht weist Klage ab

Das Landgericht München I wies die Klage des Sportstudiobetreibers ab. Es führte in seiner Entscheidung zunächst aus, dass es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen Vertrag handele, der miet- und dienstrechtliche Bestandteile enthalte. Es stellte weiter fest, dass keine typisch mietrechtliche Situation im Sinne von 537 BGB gegeben sei. Die "Mietsache", nämlich Räumlichkeiten, Einrichtungen, Geräte usw. im Fitnesscenter würden nicht dem Kunden dauerhaft und zum alleinigen Gebrauch unter Ausschluss weiterer Verwertungsmöglichkeiten überlassen, sondern nur zeitweise neben anderen Kunden und nach entsprechender Terminabsprache. Das bedeute, dass die Mietsache auch von anderen gegen Entgelt benutzt werden könne.

Keine Weiterzahlungspflicht bei Krankheit

Ähnliches gelte für die dienstrechtlichen Elemente. Die Betreuung durch das jeweilige Personal finde ebenfalls nur während des jeweiligen Kurstermins statt. Der vorliegende Sachverhalt sei mit dem Sachverhalt vergleichbar, über den der Bundesgerichtshof 1996 entschieden habe (vgl. BGH, Urteil v. 23.10.1996 - XII ZR 55/95 - = BGH, NJW 1997, 193). Das Landgericht München I führte weiter aus, dass es den Grundsätzen der BGH-Entscheidung folge. Soweit ein Kunde, dem jede sportliche Betätigung verwehrt sei, trotz seiner Krankheit eine Weiterzahlungspflicht habe, stelle dies eine unangemessen Benachteilung für den Kunden dar. Nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs bestehe in einem derartigen Fall keine Zahlungspflicht des Kunden, stellte das Landgericht München I fest.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2011
Quelle: ra-online, Landgericht München I (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2007, Seite: 260
MDR 2007, 260

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11029 Dokument-Nr. 11029

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11029

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung