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Landgericht München I, Urteil vom 16.05.2006
32 O 10781/05 -

Trentec II AG: Klage gegen Max Strauß abgewiesen

Kein Zusammenhang zwischen Anlageverlust eines Kapitalanlegers und Beratung durch Strauß

Das Landgericht München I hat die Klage eines Kapitalanlegers gegen Max Strauß hinsichtlich einer stillen Beteiligung an der Trentec II AG in erster Instanz abgewiesen.

Der Kläger hatte am 26.11.1997 eine stille Beteiligung an der Trentec II AG für über 250.000,00 DM erworben, wobei ihm dabei nach seinen Angaben ein Prospekt der Gesellschaft vom 28.11.1997 vorgelegen haben soll. Mit der Klage verlangt er vom Beklagten im Wege des Schadensersatzes den Anlagebetrag. Dabei trägt er vor, Strauß sei als Justiziar der WABAG, die er bereits seit 1995 vertrete, im Wege der Beihilfe mitverantwortlich für betrügerische Handlungen der Firmenverantwortlichen.

Er habe dabei die Trentec II seit Juli 1998 in einem gegen sie gerichteten Prozess der Deutschen Abfallwirtschaft (DAW) vor dem Landgericht Berlin vertreten. Dabei habe sich aus der Prozessakte aufgrund eines dort enthaltenen Schreibens der DAW vom 18.12.1997 auch für den Beklagten erschlossen, dass die Angaben im Prospekt der Trentec II AG nicht den Absprachen zwischen dieser und der DAW und auch nicht der Realität entsprechen würden. Im Übrigen hätte der Beklagte die Trentec II AG bereits Ende 1998 / Anfang 1999 beraten, nachdem 13 Anleger ihre Aktien wegen falscher Prospektangaben zurückgeben wollten.

Die Richterin wies allerdings darauf hin, dass der Kläger eine Verurteilung von Max Strauß wegen seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit der Trentec II AG nicht behauptet. Insoweit sei das Strafverfahren eingestellt worden. Auch enthalte das Klagevorbringen keinen nachvollziehbaren Vortrag zur Frage des Zusammenhangs zwischen der Beteiligung des Klägers im November 1997 und erstmalig behaupteten Tätigkeiten des Beklagten frühestens im Juli 1998 bezogen auf die streitgegenständliche Projektgesellschaft Trentec II. Es bleibe unklar, seit wann und aufgrund welcher Umstände Max Strauß die Unrichtigkeit des Prospekts der Trentec II bekannt gewesen sei, und wie Tätigkeiten des Max Strauß bezogen auf die Trentec II Einfluss auf die Anlageentscheidung des Klägers hatten.

Dem Kläger gelang es auch nicht, einen Bezug zum Gesamtkomplex der Beratung der WABAG und ihrer Gesellschaften durch den Beklagten seit 1995 herzustellen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Beklagte entgegen der pauschalen Behauptung der Klagepartei und in Widerspruch zu den eigenen Ausführungen in der Klageschrift gerade nicht angestellter Justiziar der WABAG gewesen ist, sondern als selbständiger Anwalt im Einzelfall beauftrag war.

Auch Richter der 3., 12. und 28. Zivilkammer hatten bereits zuvor in Einzelfällen Klagen gegen Max Strauß in erster Instanz abgewiesen. Insgesamt wurden fast 70 Klagen beim Landgericht München I gegen Strauß eingereicht.

siehe auch

Urteil des Landgericht München I vom 5. Juli 2006 Max Strauß muss Schadensersatz wegen Falschberatung zahlen

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 51/06 des LG München I vom 13.06.2006

Aktuelle Urteile aus dem Kapitalanlagenrecht | Schadensersatzrecht

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