wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 21.05.2008
21 O 15192/07 -

Kriminalroman "Tannöd" ist kein Plagiat

Journalist Peter Leuschner unterliegt vor Gericht gegen Autorin Andrea Maria Schenkel

Im Rechtsstreit um den Plagiatsvorwurf gegen die Autorin des Erfolgskrimis "Tannöd" hat das Landgericht München I die Klage des Autors eines älteren Werkes über die historischen Morde in Hinterkaifeck abgewiesen.

Das Gericht hatte die Übernahme einzelner Textpassagen durch die Beklagte zu untersuchen, aber auch zu ermitteln, inwieweit der historische Stoff vom Kläger durch fiktive Elemente ergänzt wurde, die von der Beklagten übernommen worden sein sollen.

Gericht weist Plagiatsvorwurf zurück - Stil, Aufbau und Erzählweise ergeben hervorstechende Eigenart des Krimis

Das Gericht bewertete den Abstand beider Werke in der konkreten sprachlichen Gestaltung als ausreichend. Hinsichtlich einzelner Szene- und Handlungselemente - etwa der Reihenfolge der Morde - folgte das Gericht nicht der Sicht des Klägers, diese seien seiner Phantasie entsprungen, so dass er sie urheberrechtlich für sich beanspruchen könne. Nach Durchsicht der noch vorhandenen Ermittlungsakten, Polizeiberichte und Pressemitteilungen kam das Gericht zu der Erkenntnis, dass der Kläger häufig lediglich historische Überlieferungen weiter ausgeschmückt hat oder die Beklagte bestimmte Handlungselemente öffentlich zugänglichen amtlichen Dokumenten entnehmen konnte. Einzelne aus dem Werk des Klägers entlehnte Szene- und Handlungselemente - so das Gericht - seien, wenn man sie ihres gemeinfreien historischen Kerns entkleide, für die einzelnen Szenen und den Roman der Beklagten insgesamt nicht so bestimmend, dass sie einzelne Szenen oder gar den ganzen Krimi prägten. Im Krimi "Tannöd" träten diese Elemente in den Hintergrund, während sich die hervorstechende Eigenart des Krimis vielmehr aus Stil, Aufbau und Erzählweise ergebe.

Richter: "Tannöd" urheberrechtlich unbedenklich

"Der Roman "Tannöd" ist nach allem gegenüber dem Buch des Klägers trotz der bestehenden Parallelen wegen seines in Stil, Aufbau und sprachlicher Gestaltung eigenschöpferischen Gehalts ohne weiteres als selbstständig und urheberrechtlich unbedenklich anzusehen."

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/08 des LG München I vom 21.05.2008

Aktuelle Urteile aus dem Urheberrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6090 Dokument-Nr. 6090

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6090

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung