wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 07.08.2006
17 O 2088/05 -

Riskantes Bremsmanöver löst Unfall aus

Unfallverursacher aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt

Ein Autofahrer bringt durch ein riskantes Bremsmanöver die nachfolgenden Fahrzeuge in Gefahr und braust dann davon. Eine Situation, in der die Geschädigten meist das Nachsehen haben. Genugtuung erhielten jetzt dagegen ein Münchner Motorradfahrer und seine Ehefrau, die bei einem Sturz mit ihrer Ducati zu Schaden kamen. Das Landgericht München I sprach ihnen den Großteil der Reparatur- und Gutachterkosten sowie der Kosten der beschädigten Kleidung von zusammen über 5.000,- € zu. Die Frau, die beim Sturz Prellungen erlitt und danach mit einer Schleimbeutelentzündung zu kämpfen hatte, erhält ein Schmerzensgeld von 200,- €.

Mai 2004: Die Kläger sind in München auf der Tegernseer Landstraße stadtauswärts unterwegs. Sie fahren auf der dritten von vier Spuren, also Richtung Autobahn Salzburg. Auf Höhe der Abfahrt Unterhaching bremst drei Fahrzeuge vor ihnen ein Autofahrer unvermittelt bis zum Stillstand ab. Er löst damit hinter sich eine Serie von Vollbremsungen aus. Der Kläger rutscht dabei mit dem Vorderrad ab. Er und die Klägerin auf dem Sozius werden auf die Fahrbahn geschleudert, ihr Motorrad beschädigt. Unterdessen gibt der Autofahrer wieder Gas, zieht trotz durchgezogener Linie und Sperrfläche nach rechts davon und fährt in Richtung Unterhaching ab.

Der aufgrund von Zeugenaussagen ermittelte Beklagte, der aus Augsburg stammt, räumte ein, am Unfalltag im Bereich der Tegernseer Landstraße gewesen zu sein, allerdings nicht zur genauen Unfallzeit und nicht mit dem Ziel Unterhaching; vielmehr sei er Richtung Salzburg weitergefahren. Ein Strafverfahren gegen ihn wegen Unfallflucht musste bereits eingestellt werden, da die Beweislage für eine strafrechtliche Verurteilung zu dünn schien.

Im Zivilprozess musste nun geklärt werden, ob der Beklagte der Unfallverursacher war oder nicht. Der zuständige Richter der 17. Zivilkammer vernahm sieben Zeugen und kam schließlich zu der Überzeugung, dass der Beklagte den Unfall verursacht hat, obwohl dessen Ehefrau ihm attestierte, dass es auf der Fahrt zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen war. Aus den Beobachtungen der anderen Zeugen, von denen einer noch am Unfalltag das Kennzeichen des Beklagten an die Polizei gegeben hatte, kam der Richter trotz teilweise abweichender Angaben zur Farbe des Fahrzeugs des Beklagten zur Überzeugung, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Er verurteilte den Beklagten zur Übernahme von 2/3 des Schadens. 1/3 müssen die Kläger selbst tragen; denn jeder Verkehrsteilnehmer muss seinen Abstand zum Vordermann so wählen, dass er auch bei unvermuteten Vorkommnissen noch bremsen kann.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 63/06 des LG München I

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2873 Dokument-Nr. 2873

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2873

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung