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Landgericht München I, Urteil vom 25.04.2013
- 17 HK O 16920/12 -
Kabel-Einspeiseentgelte: Bayerischer Rundfunk muss keine Einspeiseentgelte an Kabel Deutschland zahlen
Landgericht München I weist Klage von Kabel Deutschland gegen den Bayerischen Rundfunk zurück
Im Streit um Einspeiseentgelte zwischen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (KDG) und dem Bayerischen Rundfunk hat das Landgericht München I entschieden, dass der Bayerische Rundfunk für die Weiterleitung seiner Programme in den KDG-Netzen weiterhin nichts bezahlen muss.
Die
ARD, ZDF und ARTE zahlten bisher 60 Mio. Euro jährlich an Kabeleinspeisegebühren
ARD, ZDF und ARTE hatten bisher 60 Mio. Euro jährlich gezahlt. Die Netzbetreiber sind gesetzlich zur Einspeisung verpflichtet. Die Kabelanbieter sehen in der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Sender zu übertragen, auch die umgekehrte Verpflichtung, dass diese dafür zahlen.
BR begrüßt das Urteil des Landgerichts München I
"Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Das Landgericht Stuttgart (Urteil v. 20.03.2013 - 11 O 215/12 - = MMR 2013, 548) und das Landgericht Köln (Urteil v. 14.03.2013 - 31 O 466/12 -) hatten entsprechende Klagen von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: ra-online, Bayerischer Rundfunk (pm)
- Kabeleinspeisegebühren: Kabel Deutschland scheitert mit Klage gegen WDR
(Landgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 31 O 466/12]) - Streit um Einspeiseentgelte ins Kabel: Kabel Deutschland verliert Klage auch gegen RBB
(Landgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2013
[Aktenzeichen: 16 O 389/12 Kart])
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Dokument-Nr. 15732
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