Urteil des Amtsgerichts München bestätigt. - bei kostenlose-urteile.de">Urteil des Amtsgerichts München bestätigt. - bei kostenlose-urteile.de">
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 18.02.2004
15 S 19508/01 -

Psychische Beeinträchtigung: 15 % Mietminderung bei Asbest in der Wohnung

Latente Gefahr einer Asbestfreisetzung führt zu einer psychischen Beeinträchtigung

Erfahren Mieter, dass in ihrer Wohnung Asbest vorhanden ist, von dem zwar keine konkrete aber eine abstrakte Gefahr ausgeht, können sie die Miete um 15 % mindern. Dies hat das Landgericht München I entschieden und ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall erfuhren Mieter, dass ihre Wohnung asbestbelastet ist. Das Asbest befand sich unter anderem in einer im Kinderzimmer befindlichen Kunstmarmorplatte und einer im Bad befindlichen Asbestpappe. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Wohnung nicht mit Asbestfasern in atembarer Form kontaminiert ist. Eine tatsächliche Gesundheitsgefährdung ging von dem Asbest nicht aus. In der Folge ließ der Vermieter eine Asbestsanierung durchführen.

15 % Mietminderung ab Kenntnis der Asbestbelastung

Das Landgericht München I sprach den Mietern einen Anspruch auf Mietminderung von 15 % zu. Diesen Anspruch hätten die Mieter aber erst ab Kenntnis der Asbestbelastung der Wohnung, nicht für die Zeit davor.

Abstrakte Gefahr

Das Gericht führte aus, dass hier ein Mietmangel vorliege. Es reiche die abstrakte Gefahr, dass Asbest freigesetzt werden könnte, aus um einen Mietmangel anzunehmen. Eine Mietsache sei nicht erst dann mangelhaft, wenn ein Mieter Schaden erleide, sondern schon dann und deshalb, wenn und weil er sie nur in der Befürchtung der Gefahrenverwirklichung benutzen könne, stellte das Gericht fest (vgl. OLG Hamm, WM 1987, 248; LG München I, Urteil vom 10.04.2003, 19 S 19346/01). Erforderlich sei allerdings eine begründete Gefahrenbesorgnis. Haltlose (hysterische) Befürchtungen seien nicht maßgeblich.

Hier keine tatsächliche Gesundheitsbeeinträchtigung

Bei der Minderungsquote von 15 % berücksichtigte das Gericht, dass keine tatsächliche Gesundheitsbeeinträchtigung und auch keine konkrete Gesundheitsgefährdung nachweisbar waren. Nachweisbar sei nur die psychische Beeinträchtigung durch die Ungewissheit, ob und in welchem Umfang in der Mietwohnung möglicherweise Asbest freigesetzt werde. Hier sei auch zu berücksichtigen, dass im Falle einer tatsächlichen Freisetzung von Asbest ein nicht nur unerhebliches Gesundheitsrisiko bestehen würde und daher die Befürchtungen von einigem Gewicht seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: ra-online, Landgericht München I (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Asbest | Gesundheitsgefährdung | Mietmangel | Mietmängel | Mietminderung | Miete mindern

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12375 Dokument-Nr. 12375

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12375

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung