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Landgericht München I, Urteil vom 18.02.2004
- 15 S 19508/01 -
Psychische Beeinträchtigung: 15 % Mietminderung bei Asbest in der Wohnung
Latente Gefahr einer Asbestfreisetzung führt zu einer psychischen Beeinträchtigung
Erfahren Mieter, dass in ihrer Wohnung Asbest vorhanden ist, von dem zwar keine konkrete aber eine abstrakte Gefahr ausgeht, können sie die Miete um 15 % mindern. Dies hat das Landgericht München I entschieden und ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall erfuhren Mieter, dass ihre Wohnung asbestbelastet ist. Das
15 % Mietminderung ab Kenntnis der Asbestbelastung
Das Landgericht München I sprach den Mietern einen Anspruch auf
Abstrakte Gefahr
Das Gericht führte aus, dass hier ein
Hier keine tatsächliche Gesundheitsbeeinträchtigung
Bei der Minderungsquote von 15 % berücksichtigte das Gericht, dass keine tatsächliche Gesundheitsbeeinträchtigung und auch keine konkrete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: ra-online, Landgericht München I (vt/pt)
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Dokument-Nr. 12375
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