wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 06.07.2015
1 S 22070/14 WEG -

Formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers begründet kein Recht zur baulichen Veränderung

Wohnungseigentümer muss mangels beschlossener Genehmigung Gartenhaus entfernen

Errichtet ein Wohnungseigentümer in dem von einem Sondernutzungsrecht umfassten Garten ein Gartenhaus, ohne die erforderliche Genehmigung der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft, muss er dieses wieder entfernen. Eine von einem anderen Wohnungseigentümer erklärte formlose Zustimmung zur baulichen Veränderung ist dabei unerheblich. Die Genehmigung muss vielmehr im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümer­gemeinschaft erteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht München I hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stand den Eigentümern einer Erdgeschosswohnung ein Sondernutzungsrecht an dem Garten zu. Sie errichteten in diesem ein Gartenhaus und eine mobile Holzterrasse. Die Eigentümer der darüber liegenden Wohnung waren damit aber nicht einverstanden und erhoben daher Klage auf Beseitigung des Gartenhauses und der mobilen Holzterrasse. Sie verwiesen auf die fehlende Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Eigentümer der Erdgeschosswohnung hielten die Klage für unberechtigt. Sie führten an, dass die Kläger anlässlich einer Gartenbegehung ihre Zustimmung zur Errichtung des Gartenhauses erteilt haben. Sie können nunmehr nachträglich nicht dessen Beseitigung verlangen.

Amtsgericht gab Klage statt

Das Amtsgericht München gab der Klage statt und verurteilte daher die Beklagten zur Beseitigung des Gartenhauses sowie der mobilen Holzterrasse. Gegen diese Entscheidung legten die Beklagten Berufung ein.

Landgericht bejaht Anspruch auf Beseitigung des Gartenhauses

Das Landgericht München I bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Den Klägern habe zunächst ein Anspruch auf Beseitigung des Gartenhauses zugestanden. Dieses habe eine bauliche Veränderung dargestellt und den Gesamteindruck des Gartens optisch verändert und zudem eine intensivere Nutzung des Gartens erlaubt. Somit habe eine Beeinträchtigung nach § 14 Nr. 1 WEG vorgelegen, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedurft habe. Eine solche habe aber nicht vorgelegen.

Formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers begründet kein Recht zur baulichen Veränderung

Die Zustimmung müsse nach Ansicht des Landgerichts im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden. Die isolierte, formlose Zustimmung eines beeinträchtigten Wohnungseigentümers außerhalb eines Beschlussverfahrens sei grundsätzlich bedeutungslos.

Kein Ausschluss des Beseitigungsanspruchs aufgrund rechtsmissbräuchlichen Verhaltens

Die Kläger seien mit ihrem Beseitigungsanspruch nicht wegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ausgeschlossen, so das Landgericht, weil sie angeblich ihre Zustimmung zur Errichtung des Gartenhauses erklärt haben. Liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, löse eine isoliert außerhalb eines Beschlussverfahrens formlos erklärte Zustimmung zu einer baulichen Veränderung den Missbrauchseinwand nach § 242 nicht aus. Zum einen würde damit die Schutzfunktion des Beschlussverfahrens weitgehend wirkungslos. Zum anderen handele selbst der Eigentümer nicht treuwidrig, der die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, wenn er bei der Beschlussfassung der baulichen Maßnahmen zugestimmt hatte.

Anspruch auf Entfernung der mobilen Holzterrasse

Nach Auffassung des Landgerichts stehe den Klägern auch der Anspruch auf Beseitigung der mobilen Holzterrasse zu. Diese habe ebenfalls den Gesamteindruck des Gartens optisch verändert sowie eine intensivere Nutzung des Gartens erlaubt und somit eine Beeinträchtigung nach § 14 Nr. 1 WEG dargestellt. Für unerheblich hielt das Gericht, ob die Terrasse als eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 WEG zu werten ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2017
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1412
MDR 2015, 1412
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 22
NJW-RR 2016, 22
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2016, Seite: 209
NZM 2016, 209
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 752
WuM 2015, 752
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2016, Seite: 61
ZMR 2016, 61
 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2016, Seite: 95
ZWE 2016, 95

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23919 Dokument-Nr. 23919

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23919

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung