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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 08.09.2010
- 2 S 226/10 -
Illegaler Musikdownload im Internet - Nur 5.000 Euro Streitwert für Unterlassungserklärung gerechtfertigt
Eine bagatellartige Rechtsverletzung rechtfertigt keinen Streitwert in Höhe von 50.000 Euro
Kann im konkreten Fall der Verletzung der Nutzungsrechte eines Musikverlages davon ausgegangen werden, dass es sich um den ersten Vorfall handelt und dass keine gewerbliche Nutzung durch den Rechteverletzenden vorlag, so wirkt sich dies mindernd auf die Höhe des Streitwerts des Verfahrens aus. Der Anwalt des geschädigten Musikverlages kann den Streitwert nicht willkürlich in die Höhe treiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg hervor.
Im vorliegenden Fall machte der Anwalt eines Musikverlages einen
Streitwertbemessung orientiert sich an dem Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung
Das Landgericht Magdeburg befand diesen Ansatz jedoch für überhöht und korrigierte den
Gewerbliche Nutzung durch den Beklagten würde den Streitwert erhöhen
Der Beklagte habe zum ersten Mal gegen die Nutzungsrechte des Tonträgerherstellers verstoßen und außerdem sei der tatsächliche wirtschaftliche Wert der
Zu den festgestellten 5.000 Euro als Gegenstandswert für die Unterlassungserklärung seien lediglich noch die geltend gemachten Schadens- und Ersatzansprüche in Höhe von 1.200 Euro hinzuzusetzen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Magdeburg (vt/st)
- Verletzung des Urheberrechts: Teurer illegaler Download - 22 Euro pro Titel - insgesamt 3.000 Euro Rechtsanwaltskosten
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 17.03.2010
[Aktenzeichen: 7 O 2274/09]) - Filesharing: 100-Euro-Grenze für Abmahnungsgebühren gilt auch für Tauschbörsen-Fälle
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2010
[Aktenzeichen: 30 C 2353/09-75])
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Dokument-Nr. 11392
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