Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 08.10.2004
- 4 S 48/04 -
Mehr als zwei frei herumlaufende Katzen sind für Nachbarn nicht zumutbar
Nachbar hat einen Unterlassungsanspruch
Katzenliebhaber dürfen nicht unbeschränkt viele Katzen frei herumlaufen lassen. Ein Nachbar, der sich durch die Katzen gestört fühlt, kann verlangen, dass immer nur höchstens zwei Katzen frei laufen dürfen. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Nachbarn zweier Grundstücke. Jedes
Nur zwei Katzen
Das Amtsgericht Lüneburg entschied, dass der Katzenliebhaber nie mehr als 2
Nachbar durch Kot und Urin geplagt
Eine Beeinträchtigung durch die freilaufenden 3
Zwei Katzen muss der Nachbar dulden
Der Kläger sei unter dem Gesichtspunkt des § 1004 Abs.2 BGB allerdings verpflichtet, das Betreten seines Grundstückes durch 2
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Lüneburg (vt/pt)
- Amtsgericht Lüneburg, Urteil vom 13.05.2004
[Aktenzeichen: 12 C 2/04]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11327
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11327
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.