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Landgericht Limburg an der Lahn, Beschluss vom 23.07.2020
- 7 T 116/20 -
Latente Suizidgefahr und hohes Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen allein keinen Räumungsstopp
Keine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Die latente Suizidgefahr und das hohe Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen für sich genommen nicht, eine Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen und damit eine Zwangsräumung zu stoppen. Dies hat das Landgericht Limburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines rechtskräftigen Räumungsurteils des Amtsgerichts Wetzlar sollten die Mieter eines Hauses im Sommer 2020 zwangsgeräumt werden. Um dies zu verhindern beantragten sie beim Amtsgericht die vorläufige
Kein Anspruch auf Räumungsschutz
Das Landgericht Limburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf
Latente Suizidgefahr nicht ausreichend
Nach Auffassung des Gerichts sei die Mieterin in der Lage, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um der mit der Räumung verbundenen Belastung zu begegnen. Aufgrund des bereits erfolgten Verlustes des Eigenheims, sei ihr bekannt, dass sich eine entsprechende Situation negativ auf ihren Gesundheitszustand auswirken könne. Angesichts der Vorgeschichte und des Umstands, dass der Mieterin seit über einem Jahr bekannt war, dass sie aus dem Haus ausziehen muss, erschließe sich nicht, warum die Mieterin nicht in fachärztlicher Behandlung ist. Zudem belege die attestierte latente
Hohes Alter begründet ebenfalls keine Räumungsstopp
Auch das hohe Alter des Mieters begründe nach Ansicht des Landgerichts keinen Räumungsstopp. Das Alter sei allein keine tragfähige Grundlage.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2020
Quelle: Landgericht Limburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wetzlar, Beschluss vom 09.07.2020
[Aktenzeichen: 81 M 1989/20]
- Latente Suizidgefahr eines Räumungsschuldners rechtfertigt unter bestimmten Umständen seine stationäre Behandlung
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.11.2014
[Aktenzeichen: 2-09 T 528/14]) - Räumungsschutz eines Untermieters aufgrund durch Räumung begründeter Lebensgefahr
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.03.2016
[Aktenzeichen: 51 T 167/16])
Jahrgang: 2020, Seite: 1322 GE 2020, 1322
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Dokument-Nr. 29484
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