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Landgericht Landshut, Urteil vom 04.05.2017
- 41 O 2511/16 -
Herabstufung der Beförderungsklasse stellt keine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar
Fluggast steht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu
Die Herabstufung der Beförderungsklasse stellt keine Nichtbeförderung im Sinne von Art. 2 j) der Fluggastrechteverordnung (VO) dar. Dem Fluggast steht daher kein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1, 4 Abs. 3 VO zu. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2016 wollte ein Familienvater zusammen mit seiner Ehefrau und seiner Tochter in die Dominikanische Republik in den Urlaub fliegen. Er hatte für sich und seine Familie Sitze in der Premium Economy Class gebucht. Am Flughafen von München wurde ihm jedoch von der
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Downgradings
Das Landgericht Landshut entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2018
Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 185 NJW-RR 2018, 185 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2018, Seite: 131 RRa 2018, 131
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Dokument-Nr. 26260
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