wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Krefeld, Urteil vom 08.11.2006
2 S 46/06 -

Katzenhaltung: Vermieter kann Zustimmung verweigern

Vermieter ist in seiner Entscheidung frei

Ein Vermieter kann der Katzenhaltung eines Mieters selbst dann widersprechen, wenn er anderen Mietern im Haus die Hundehaltung erlaubt hat. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Im verhandelten Fall wollte der Mieter die Erlaubnis zur Haltung zweier Katzen (Britisch Kurzhaarkatzen) erzwingen. Er begründete dies damit, dass der Vermieter zwei anderen Mietern die Hundehaltung erlaubt habe. Der Mietvertrag enthielt folgende Regelung: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ...Tagen. Die Zustimmung kann widerrufen bzw. der vorübergehende Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen und/oder Belästigungen ausgehen."

Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Er sei nicht verpflichtet, die Zustimmung zur beabsichtigten Katzenhaltung zu erteilen.

Laut Vertrag liege die Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Er könne deshalb prinzipiell selbst entscheiden, ob er Mietern die Tierhaltung erlaube oder nicht.

Wenn in dem Mietvertrag für die Erteilung der Zustimmung keine Maßstäbe gesetzt seien, kann als übereinstimmender Wille der Vertragsparteien nur angenommen werden, dass der Vermieter die Zustimmung nach seinem Willen erteilen oder versagen dürfe und in seinem Willen frei sei. Eine einschränkende Auslegung der Klausel dahingehend, dass das Ermessen des Vermieters gebunden sei, sei auch nicht deshalb geboten, weil das Halten von Hunden und Katzen in einem Mietobjekt für den Fall, dass eine ausdrückliche vertragliche Regelung fehlt, als vertragsgemäß anzusehen wäre und der Mieter deshalb in Fällen wie dem vorliegenden bei Vertragschluss davon ausgehen dürfe, der Vermieter werde, wenn er schon seine Zustimmung erteilen müsse, in seinem Ermessen doch gebunden sein. Die Haltung größerer Tiere wie Katzen und Hunde gehöre wegen der nie ganz auszuschließenden Gefahr der Gefährdung oder Belästigung von Mitbewohnern eines Mietshauses oder Nachbarn jedenfalls in Mehrfamilienhäusern nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch und ist daher grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters gestattet.

Außerdem sei der Fall der beiden Hundehalter-Mieter anders gelagert: Diese hätten ihre Tiere bereits vor Abschluss des Mietvertrags besessen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2007
Quelle: ra-online

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 23.05.2006
    [Aktenzeichen: 10 C 52/06]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Haustiere | Katze | Kater | Katzen | Mietvertrag (Wohnung) | Wohnungsmietvertrag | Mietverhältnis | Miete | Tierhaltung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2006, Seite: 675
WuM 2006, 675
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2007, Seite: 375
ZMR 2007, 375

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4853 Dokument-Nr. 4853

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4853

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?