Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Köln, Urteil vom 05.05.2001
- 81 O 18/11 -
LG Köln bestätigt Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger
Widerspruch zurückgewiesen
Das Landgericht Köln hat seine im einstweiligen Verfahren getroffene Entscheidung bestätigt, wonach Empfänger von Hartz IV keine Sportwetten abschließen dürfen.
Das Landgericht Köln bestätigte mit seinem Urteil seine einstweilige Verfügung vom 28. Februar 2011, wonach WestLotto nicht zulassen darf, dass Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen. Damit wies das Gericht den Widerspruch von WestLotto gegen diese Entscheidung zurück.
WestLotto hat gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2011
Quelle: ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10808
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10808
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.