wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Entscheidung vom 25.03.2004
8 O 354/03 -

Kind verursacht Unfall im Park - Wie weit greift die Aufsichtspflicht?

Die allgemeine Aufsichtspflicht eines Erwachsenen für ein Kleinkind zwingt ihn nicht dazu, einen vierjährigen Jungen in einer Parkanlage ständig an der Hand zu halten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Köln hervor.

Eine Großmutter hatte mit ihren beiden kleinen Enkeln eine öffentliche Parkanlage in Köln besucht. Der vierjährige Junge lief der Oma und dem Brüderchen auf dem Gehweg voraus. Zur gleichen Zeit näherte sich auf dem parallel verlaufenden Fahrradweg eine Radfahrerin den Dreien von hinten. Kurz bevor sie zum Überholen ansetzen konnte, sprang der Vierjährige über den Grünstreifen, der die beiden Wege trennte, auf den Radweg. Die Radfahrerin konnte dem Kind zwar noch knapp ausweichen, stürzte jedoch selbst sehr schwer.

Folge des Sturzes waren ein komplizierter Knöchelbruch, der eine Operation, einen einwöchigen Krankenhausaufenthalt und anschließende Rehamaßnahmen nach sich zog. Dafür verlangte die Radfahrerin 6.000 Euro Schmerzensgeld von der Großmutter. Schließlich habe die ältere Dame ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Dies sahen die Richter des LG Köln jedoch anders und verweigerten der Frau das Schmerzensgeld. Die Großmutter habe sich mit 15 Metern Abstand in Rufweite des Kindes befunden und sei damit ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, so die Richter. Radfahrer, die durch eine Parkanlage fuhren, seien anders als im normalen Straßenverkehr zu einer besonderen Rücksichtnahme gegenüber Kleinkindern verpflichtet. Ein vierjähriger Junge müsse schließlich zu einem selbständigen Menschen erzogen werden. Dazu benötige er die Gelegenheit, sich in öffentlichem Gelände frei und bis zu einem gewissen Grad unbeobachtet zu bewegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2005
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 102 Dokument-Nr. 102

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung102

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung