Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Köln, Urteil vom 08.08.1985
- 6 S 100/85 -
Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens
Zutrittsverwehrung zum Garten nicht unbedingt Mietmangel
Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trockenmöglichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchsminderung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter den Zutritt zum Garten durch Versperren der Durchgangstür verwehrt. Der Mieter wollte in dem Garten seine Wäsche trocknen. Ein uneingeschränktes Recht zur
Kein erheblicher Mietmangel
Das Landgericht Köln folgte der Auffassung des Mieters nicht. Es liege hier kein erheblicher
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: ra-online, Landgericht Köln (zt/WM 87, 271/pt)
Jahrgang: 1987, Seite: 271 WuM 1987, 271
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13974
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13974
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.