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Landgericht Köln, Beschluss vom 23.09.2011
33 O 553/11 -

"Scheiß RTL"-Shirt verletzt Markenrechte des RTL Original-Logos "Mein RTL"

Landgericht Köln erläßt einstweilige Verfügung gegen "Scheiß RTL"-Shirt

Das satirisch-kritische Online-Magazin Fernsehkritik-TV (http://www.fernsehkritik.tv) darf vorerst nicht mehr ein T-Shirt in seinem Online-Shop vertreiben, welches die Aufschrift "Scheiß RTL" unter Verwendung des Original-Logos von RTL trägt ("Mein RTL").

Das Landgericht Köln erließ auf Antrag eine einstweilige Verfügung gegen den Produzenten von Fernsehkritik-TV, die Alsterfilm GmbH in Hamburg sowie gegen deren Geschäftsführer Holger Kreymeier, der auch Moderator von Fernsehkritik-TV ist.

Markenrecht verletzt

RTL beruft sich auf § 14 des Markenrechts, wonach eine Verwendung eines Original-Logos nur mit Genehmigung des jeweiligen Unternehmens zulässig ist.

Satirische Verballhornung des Original-Logos?

Die Alsterfilm GmbH ist anderer Ansicht und betrachtet das T-Shirt als satirische Verballhornung des Original-Logos. Da es sich eindeutig um eine antithematische Behandlung des RTL-Logos handle, könne hier nicht davon gesprochen werden, dass mit der Marke RTL geworben werde - im Gegenteil.

Holger Kreymeier vertritt die Ansicht, dass "RTL hat sich als Marktführer unter den deutschen Fernsehsendern derart viel menschenverachtende und diskriminierende Dinge erlaubt habe, dass es für einfach an der Zeit war, auch in Form eines satirischen Protest-Shirts darauf zu reagieren.

Ob die Alsterfilm GmbH gegen die einstweilige Verfügung vorgeht oder sie anerkennen wird, ist noch nicht bekannt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2011
Quelle: ra-online, Alsterfilm GmbH (pm/pt)

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Dokument-Nr.: 12327 Dokument-Nr. 12327

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