wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 06.11.2014
31 O 512/13 -

Amazon darf Kleidung nicht ohne Textilkennzeichnung und Haushaltsprodukte nicht ohne Grundpreisangaben anbieten

Fehlende Angaben können nicht als Versehen oder "Ausreißer" gewertet werden

Das Landgericht Köln hat dem Online-Händler Amazon mit Sitz in Luxemburg auf Klage der Wettbewerbszentrale untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben.

Im zugrunde liegenden Fall war festgestellt worden, dass der Online-Händler Amazon selbst (also nicht über den "Marketplace" von Drittanbietern) vertriebene Damenblusen angeboten hatte, ohne entsprechend der Textilkennzeichnungsverordnung anzugeben, aus welchen textilen Fasern die Blusen gefertigt waren. Ebenso hatte Amazon Teppichreiniger und ein Multiöl angeboten, ohne jeweils den nach der Preisangabenverordnung erforderlichen Grundpreis anzugeben.

Amazon bewertet fehlende Angaben selbst als "Ausreißer"

Die seitens der Wettbewerbszentrale angebotene Möglichkeit, die Verstöße außergerichtlich durch Abgabe einer entsprechenden Verpflichtungserklärung auszuräumen, hatte Amazon abgelehnt. Vor dem Landgericht Köln vertrat Amazon die Auffassung, dass es sich um ein technisches Versehen und damit um Fehler im Einzelfall handele, die zwar bedauerlich seien, aber angesichts ihrer Größe bei einem derartigen Massengeschäft vorkommen könnten. Amazon würde alleine unter dem Stichwort "Bekleidung" 145.000 Produkte anbieten, unter dem Stichwort "Küche & Haushalt" 283.000 Produkte und unter dem Stichwort "Auto" sogar 1.048.000 Produkte. Die hier beanstandeten Einzelverstöße im Massengeschäft könne man als "Ausreißer" der Beklagten nicht vorwerfen, sonst würde das gesamte Geschäftsmodell der Firma Amazon gefährdet.

Gericht weist Behauptungen Amazons als unsubstantiiert und unbeachtlich zurück

Diese Argumentation ließ das Landgericht jedoch nicht gelten. Das Vorbringen Amazons, die Textilkennzeichnung sei aufgrund eines technischen Versehens "bei einem Teil der User kurzzeitig nicht sichtbar gewesen", wies das Gericht ebenso als unsubstantiiert und unbeachtlich zurück wie die Behauptung, bei den fehlenden Grundpreisen handele es sich um "Ausreißer".

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2014
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19162 Dokument-Nr. 19162

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19162

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung