wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017
30 O 53/17 -

Bei Zusammenstoß zwischen vorausfahrendem und hinterherfahrendem Skifahrer spricht Anscheinsbeweis für Verschulden des Hinterherfahrenden

Von hinten kommende Skifahrer dürfen vorausfahrende Skifahrer nicht gefährden (FIS-Regel Nr. 3)

Kommt es zwischen einem vorausfahrenden und von hinten kommenden Skifahrer zu einem Zusammenstoß, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des von hinten kommenden Skifahrers. Ein von hinten kommender Skifahrer muss nach der FIS-Regel Nr. 3 seine Fahrspur so wählen, dass vorausfahrende Skifahrer nicht gefährdet werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es Anfang des Jahres 2016 im Skigebiet Steinplatte-Waidring in Österreich zu einem Skiunfall. Ursache dessen war, dass ein von hinten kommender Skifahrer auf einen vorausfahrenden Skifahrer stieß. Der vorausfahrende Skifahrer klagte anschließend gegen den von hinten kommenden Skifahrer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Kläger erlitt bei dem Unfall eine offene Fraktur des Schien- und Wadenbeins am linken Unterschenkel. Aufgrund der Verletzung wird der Kläger an Dauer- und Spätfolgen leiden, wie Schmerzen und eine mögliche Arthrose und LWS-Beschwerden. Er war zudem zu 20 % erwerbsgemindert.

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Als Schmerzensgeld erachtete das Gericht einen Betrag von 12.000 Euro für angemessen.

Anscheinsbeweis spricht für Verschulden des von hinten kommenden Skifahrers

Es spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, so das Landgericht, dass der Beklagte fahrlässig gegen Nr. 3 der Regeln des internationalen Skiverbands verstoßen habe. Nach dieser Regel müsse ein von hinten kommender Skifahrer seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. Der vorausfahrende Skifahrer genieße uneingeschränkten Vorrang. Der nachfolgende Skifahrer müsse genügend Abstand einhalten, um den Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen. Der von oben kommende Skifahrer habe in vorausschauender Weise mit allen Bewegungen des unten Fahrenden zu rechnen, und zwar auch mit weiten Schwüngen, Schrägfahrten und Bögen mit großen Radien sowie jederzeitigen Richtungswechseln und müsse als nachfolgender Skifahrer sein Verhalten darauf einstellen.

Kein Mitverschulden des vorausfahrenden Skifahrers

Den Kläger treffe nach Auffassung des Landgerichts kein Mitverschulden. Den vorausfahrenden Skifahrer treffe nach der FIS-Regel Nr. 2 nur die Pflicht zur Beachtung der in seinem Gesichtsfeld liegenden Vorgänge. Es bestehe keine Pflicht sich während der Fahrt nach hinten zu vergewissern.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2019
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 150
NJW-RR 2018, 150

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28155 Dokument-Nr. 28155

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28155

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung