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Landgericht Köln, Urteil vom 19.06.2018
- 30 O 107/18 -
Flugannullierung wegen Insolvenz der Fluggesellschaft: Schadensersatz des Reisenden wegen vertaner Urlaubszeit
Schadensersatz in Höhe der Hälfte des Reisepreises
Kündigt ein Reisender den Reisevertrag, weil sein Flug wegen der Insolvenz der Fluggesellschaft annulliert wurde, so steht ihm ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zu. Der Anspruch bemisst sich nach der Hälfte des Reisepreises. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann hatte für sich und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise nach Punta Cana in die Dominikanische Republik für den Spätsommer 2017 gebucht. Die Reise beinhaltete einen Business-Class-Flug von Düsseldorf nach Punta Cana und wieder zurück. Aufgrund der
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf
Reisemangel aufgrund Flugannullierung
Da die Flüge des Klägers annulliert wurden und daher der ursprünglich vertraglich vereinbarte Hinflug nicht stattgefunden hat, habe ein
Kein Angebot einer gleichwertigen Ersatzbeförderung
Der Anspruch sei nach Auffassung des Landgerichts nicht ausgeschlossen, weil der Kläger das Angebot einer gleichwertigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2019
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Bei ausgefallener Reise ist nicht immer Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises als angemessen anzusehen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.05.2018
[Aktenzeichen: X ZR 94/17]) - Keine Auswirkung auf Entschädigungsanspruch wegen vertaner Urlaubszeit nach Buchung einer Ersatzreise
(Landgericht Köln, Urteil vom 23.05.2017
[Aktenzeichen: 11 S 117/16])
Jahrgang: 2019, Seite: 156 RRa 2019, 156
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Dokument-Nr. 28044
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