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Landgericht Köln, Urteil vom 23.06.2017
- 3 O 280/16 -
Kein Anspruch auf Herausgabe des geschenkten Pkw nach Beziehungsende
Ex-Freundin darf Pkw Mini One behalten
Schenkt der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dem anderen Partner einen Pkw zur alleinigen Nutzung und geht er von einem Fortbestehen der Lebensgemeinschaft aus, so kann er das Fahrzeug in der Regel nach dem Ende der Beziehung nicht zurück verlangen. Vielmehr darf der beschenkte Partner den Pkw behalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Freund seiner Freundin im April 2015 einen Pkw Mini One im Wert von 6.000 EUR geschenkt. Das Fahrzeug sollte allein von der Freundin genutzt werden, damit diese nach dem Umzug in seine Eigentumswohnung noch bequem zur Arbeit gelangen konnte. Einige Zeit später scheiterte jedoch die Beziehung. Der Ex-Freund verlangte daraufhin die Herausgabe des Fahrzeugs. Da sich die Ex-Freundin weigerte, erhob der Ex-Freund Klage.
Kein Anspruch auf Herausgabe des Pkw
Das Landgericht Köln entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Herausgabe des Pkw Mini One zu. Die Beklagte sei Alleineigentümerin des Fahrzeugs.
Kein Vorliegen einer Schenkung
Ein
Kein Herausgabeanspruch aufgrund Zweckverfehlung
Zudem bestehe nach Ansicht des Landgerichts kein
Kein Herausgabeanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2018
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26277
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