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Landgericht Köln, Urteil vom 21.01.1993
- 1 S 365/92 -
"Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch": Massive Beleidigung gegenüber Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung
Ausnahme: Momentaner Kontrollverlust
Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter massiv und ist dies nicht aufgrund eines momentanen Kontrollverlustes zurückzuführen, kann dem Mieter fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall äußerte sich ein Mieter gegenüber seinem
Fristlose Kündigung war wirksam
Das Landgericht Köln entschied gegen den Mieter. Denn wer den
Beleidigung war nicht entschuldbar
Das Landgericht verkannte nicht, dass eine beleidigende Äußerung entschuldbar sein kann, wenn sie aus einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1993, 349/rb)
- Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.02.2005
[Aktenzeichen: 63 S 410/04]) - Mieterin beleidigt Vermieterin in der Neujahrsnacht mit "Miststück" und "Schlampe" - Kein Grund für fristlose Kündigung
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.11.1998
[Aktenzeichen: 210 C 148/98])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1993, Seite: 349 WuM 1993, 349
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Dokument-Nr. 16823
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