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Landgericht Köln, Beschluss vom 06.10.1987
- 1 S 309/87 -
Vorbehaltlose Mietzahlung über ein halbes Jahr schließt Recht zur Mietminderung aus
Entsprechende Anwendung des § 539 BGB (neu: § 536 b BGB)
Wer über ein halbes Jahr lang trotz Vorliegen eines Mangels seine Miete weiter zahlt, verliert sein Recht auf Mietminderung. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 539 BGB (neu: § 536 b BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten aufgrund von Kochgerüchen von der im Wohnhaus befindlichen Gaststätte ihre Miete. Der Vermieter erkannte das
Mietminderungsrecht war ausgeschlossen
Das Landgericht Köln gab dem Vermieter recht. Das
Ausschluss bei vorbehaltloser Zahlung über ein halbes Jahr lang
Zwar liege eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1988, 15/rb)
Jahrgang: 1988, Seite: 15 WuM 1988, 15
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Dokument-Nr. 16054
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