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Landgericht Koblenz, Urteil vom 24.04.2023
- 4 O 98/21 -
Teurer Umzug: Mieter muss für Kratzer im Aufzug zahlen
Kosten für Austausch der beschädigten Edelstahlverkleidungen nicht unverhältnismäßig
Ein Mieter, der bei seinem Auszug aus der Wohnung die Innenverkleidung des Aufzugs zerkratzt hat, muss dem Eigentümer den Reparaturaufwand in Höhe von 13.550 Euro ersetzen. Dies hat das Landgericht (LG) Koblenz entschieden und damit der Klage des Eigentümers vollumfänglich stattgegeben.
Der Kläger ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in K. Dort ist ein Personenaufzug, Baujahr 2015, eingebaut, dessen Kabine innen mit einer Edelstahlverkleidung ausgekleidet ist. Im November 2019 nutzte der Beklagte, ein ehemaliger Mieter des Klägers, bei seinem Auszug den
LG: Eigentümer hat Anspruch auf Naturalrestitution
Das Landgericht Koblenz hat der Klage vollumfänglich stattgegeben. Nach der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens steht für die Kammer fest, dass eine tatsächliche Schadensbeseitigung aus technischen Gründen nur durch den
Anderweitige Lösung technisch nicht möglich
Im Rahmen der durchgeführten Abwägung spreche für einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2023
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32937
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