wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.8/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Koblenz, Beschluss vom 23.10.2020
13 S 41/20 -

LG Koblenz zur Herausgabe von Hauskatzen nach Trennung

Schenkung der Katzen an nur einen der Partner bestimmt ihn zum Alleineigentümer

Das LG Koblenz hat im Streit eines ehemaligen Paares um zwei Hauskatzen entschieden, dass die Katzen demjenigen gehören, der sie geschenkt bekommen hat und nicht demjenigen, der die alltäglichen Kosten für sie getragen hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei den Parteien handelte es sich um ehemalige Lebensgefährten. Die beiden Katzen wurden dem Kläger von dem Voreigentümer geschenkt. Die beiden ehemaligen Lebensgefährten holten die Katzen sodann gemeinsam im Juli 2016 ab. Die Impfpässe der beiden Katzen wurden auf beide Parteien ausgestellt. Die anfallenden Kosten für die Katzen übernahm überwiegend die Beklagte, insbesondere die Tierarztkosten. Der Kläger hatte nach der Trennung im Juli 2018 zunächst noch keine eigene Wohnung und ließ daher noch einige Sachen in der vormals gemeinsam genutzten Wohnung. Auch die Katzen verblieben dort. Zwischen den Parteien war vereinbart, dass der Kläger seine Sachen nach und nach hole und die Katzen noch eine Weile bei der Beklagten blieben. Nach Abholung seiner letzten Sachen forderte der Kläger auch die Katzen, die Impfpässe und einen Kratzbaum, den er seinerzeit angeschafft hatte, heraus. Dies verweigerte die Beklagte. Der Kläger behauptete, dass er einen Anspruch auf Herausgabe der Katzen habe, da sie ihm allein geschenkt wurden.

Eigentümer durch Schenkung

Das Landgericht hat die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, wonach die Beklagte gemäß § 985 BGB zur Herausgabe der beiden Katzen nebst Impfpässen und einem Kratzbaum verurteilt wurde. Die Schenkung ist nach Aussage des Klägers, die vom Schenker bestätigt wurde, allein an den Kläger erfolgt. Die gemeinsame Abholung der Katzen führte nicht zu einer Abänderung des allein dem Kläger gegebenen Schenkungsversprechens und Übereignung der Katzen an beide Parteien. Daher ist der Kläger Alleineigentümer geworden.

Beklagte nur Mietbesitzerin

Die Beklagte kümmerte sich in der vormals gemeinsam genutzten Wohnung allerdings auch um die Katzen. Dies machte sie jedoch nicht zur Eigentümerin der Katzen, sondern nur zur Mitbesitzerin. Ebenso führte auch die gemeinsame Aufnahme der Parteien in die Impfpässe der Katzen nicht zu einer Miteigentümerstellung der Beklagten. Impfpässe stellen nämlich insofern keine Eigentumsnachweise dar. Auch die überwiegende Kostenübernahme der Beklagten für die Katzen war nach Auffassung des Gerichts nicht geeignet, Rechte der Beklagten an den Katzen zu begründen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2020
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Schenkungsrecht | Tierschutzrecht | Tierrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Eigentum | Haustiere | Katze | Kater | Katzen | Schenkung | Trennung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29534 Dokument-Nr. 29534

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29534

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.8 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung