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Landgericht Koblenz, Urteil vom 18.05.2010
- 1 HK O 85/09 -
Kostenfalle: Angebote mit Gratisleistungen dürfen nicht in kostenpflichtiges Abo übergehen
Gericht untersagt Werbung des Internetdienstleisters 1&1
Unternehmen dürfen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bot das Internetdienstleistungsunternehmen 1&1 Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm an. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat.
Gratisangebot gleicht Probeabonnement
Die Verbraucherzentrale sah hierin keine Vergünstigung, die der Anbieter dem Kunden gewährt. Vielmehr sei es eine Art Probeabonnement. Dieser Auffassung hat sich das Landgericht Koblenz angeschlossen und das Angebot für irreführend und unzulässig erklärt.
Angebot ist irreführend
Ein ähnliches Vorgehen hatten das Landegericht und das Oberlandesgericht Koblenz bereits in früheren Verfahren gegen web.de untersagt, das wie 1&1 zum Unternehmen United Internet gehört. In beiden Fällen bewerteten die Richter das Angebot als irreführend. Es sei recht einfach, die Kosten so darzustellen, dass eine unbedachte Bestellung ausgeschlossen ist, so die Richter.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2010
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Bundesverband
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Dokument-Nr. 9701
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28.05.2010, 02:00 Uhr von Redaktion »
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Unternehmen dürfen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.
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