Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Kiel, Urteil vom 01.06.1992
- 1 S 26/91 -
Mieter dürfen Besichtigungsrecht des Vermieters auf einmal wöchentlich beschränken
Vertragswidriges Verhalten liegt nicht vor
Will der Vermieter zusammen mit Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, so darf der Mieter dies auf einmal wöchentlich beschränken. Ein vertragswidriges Verhalten ist darin nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde den Mietern einer Wohnung fristlos gekündigt, da sie unter anderem nicht bereit dazu waren, den Vermieter mehr als einmal die Woche Zutritt zu ihrer Wohnung zu gestatten. Dieser wollte die Wohnung verkaufen und hatte zuvor bereits mehrfach die Wohnung mit Kaufinteressenten besichtigt. Nachdem sich die Mieter weigerten auszuziehen, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe.
Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand nicht
Das Landgericht Kiel entschied gegen den Vermieter. Diesem habe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe gemäß § 556 Abs. 1 BGB (jetzt: § 546 Abs. 1 BGB) zugestanden. Insbesondere sei die
Fristlose außerordentliche Kündigung war unwirksam
Ein vertragswidriges Verhalten habe nicht vorgelegen, so das Landgericht weiter. Daher sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2013
Quelle: Landgericht Kiel, ra-online (zt/WuM 1993, 52/rb)
- Vermieter darf keine Fotos einer eingerichteten Wohnung zu Präsentationszwecken für neue Mietinteressenten anfertigen
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.09.2009
[Aktenzeichen: 2 S 218/09]) - Besichtigungsrecht des Vermieters bei geplantem Verkauf der Wohnung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.05.2002
[Aktenzeichen: 2/17 S 194/01])
Jahrgang: 1993, Seite: 52 WuM 1993, 52
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15539
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15539
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.