wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005
9 S 157/05 -

Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel

Mieter müssen zugige Wohnung hinnehmen

Nicht immer stellen undichte Fenster einen Mietmangel dar, wie sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ergibt. Dieses ist der Ansicht, dass Altbau-Mieter nicht den modernsten Standard erwarten dürfen.

Im Fall hatten die Mieter einer Altbau-Wohnung ihren Vermieter aufgefordert , die Fenster abzudichten. Selbst wenn die Fenster gar nicht geöffnet waren, strömte ein leichter Windhauch durch die Wohnung. Dies wollten sie nicht länger hinnehmen und forderten den Eigentümer schriftlich dazu auf, die Mindestvoraussetzungen modernen Wohnens zu erfüllen, also die Fenster abzudichten. So lange das nicht der Fall sei, teilten die Mieter mit, würden sie ihre monatlichen Zahlungen kürzen. Der Vermieter dachte allerdings gar nicht daran, den Altbau wie gewünscht grundlegend zu sanieren oder gar die Fenster auszutauschen. Er beharrte darauf, die Kläger hätten schließlich bei Vertragsabschluss gewusst, worauf sie sich einlassen.

Kein Mietmangel trotz Zuglufts

Das Landgericht Karlsruhe folgte der Auffassung des Vermieters. Die Wohnung sei nicht mit einem Mangel behaftet, urteilte das Gericht. Zwar sei die Wohnung etwas zugig, jedoch habe ein Sachverständiger festgestellt, dass Fenster und Türen der Wohnung in einem dem Alter und der Konstruktion des Hauses entsprechend ordnungsgemäßen Zustand seien. Eine Instandsetzung sei daher nicht erforderlich. Auf eine Modernisierung der Wohnung und eine damit verbundene Wohnwertverbesserung hätten die Mieter daher keinen Anspruch.

Unzulänglichkeiten eines Altbaus müssen hingenommen werden

Auch die Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs würden für den vorliegenden Fall keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung geben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.07.2004 - VIII ZR 281/03 -), so das Landgericht. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung bekräftigt, dass der Mieter einer Wohnung ohne eine ausdrückliche Vereinbarung nur erwarten könne, dass die von ihm angemieteten Räume einen Standard aufwiesen, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspreche, dabei sei unter anderem das Alter des Gebäudes zu berücksichtigen. Einen Modernisierungsanspruch hat der Bundesgerichtshof bei dem ihm zur Entscheidung vorliegenden Sachverhalt insoweit anerkannt, als ein zeitgemäßes Wohnen nicht möglich war; er hat deshalb die dortige Beklagte für verpflichtet angesehen, den Anschluss üblicher Elektrogeräte zu ermöglichen. Er hat aber zugleich festgestellt, dass der Mieter gewisse Unzulänglichkeiten einer Altbauwohnung, die allgemein verbreitet seien, hinzunehmen habe.

Zugluft als hinzunehmende Unzulänglichkeit eines Altbaus

Zu diesen Unzulänglichkeiten zählte das Landgericht auch die von den Mietern behaupteten und von dem Sachverständigen teilweise bestätigten Zuglufterscheinungen. Dass diese Zuglufterscheinungen so stark seien, dass die Wohnung unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr benutzt werden könne, sei - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - nicht erkennbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2007
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 2005, Seite: 426
DWW 2005, 426
 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2006, Seite: 111
IMR 2006, 111
 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2007, Seite: 114
MietRB 2007, 114

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3938 Dokument-Nr. 3938

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3938

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung