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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2000
9 S 119/99 -

Rauchen in der Mietwohnung: Kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen Neutapezierung aufgrund von Nikotin vergilbter Tapete

Auch intensives Rauchen stellt vertragsgemäße Nutzung der Mietwohnung dar

Tapeziert ein Vermieter die Wände einer Wohnung neu, weil die Tapeten durch das intensive Rauchen der Mieter vergilbt waren, so kann er nicht die dadurch entstanden Kosten von den Mietern ersetzt verlangen. Denn auch ein intensives Rauchen stellt eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung dar. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Wände des Wohnzimmers einer Mietwohnung durch das starke Rauchen der Mieter erheblich verfärbt. Der Vermieter ließ aufgrund dessen das Wohnzimmer neu tapezieren. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von den Mietern ersetzt. Da sich diese aber weigerten, kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen Neutapezierung aufgrund durch Rauchen vergilbter Wände

Das Landgericht Karlsruhe entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen der Neutapezierung der Wohnzimmerwände zugestanden. Denn ein vertragswidriger Mietgebrauch habe nicht vorgelegen. Vielmehr stelle auch ein intensives Rauchen eine vertragsgemäße Nutzung der Mietwohnung dar.

Vergilbung der Wände muss hingenommen werden

Nach Auffassung des Landgerichts sei Rauchen in der vom Mieter bewohnten Wohnung als Zentrum seiner Lebensgestaltung als sozialadäquat und damit üblich hinzunehmen. Die mit dem Rauchen verbundene Vergilbung der Wände müsse daher vom Vermieter geduldet werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2015
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (zt/WuM 2002, 50/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2002, Seite: 50
WuM 2002, 50

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Dokument-Nr.: 20768 Dokument-Nr. 20768

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Kommentare (1)

 
 
Peter Kroll schrieb am 18.03.2015

Der von Traumtänzern erlassene Urteilsspruch, in dem Stehpinkler den Fußboden versauen dürfen und nicht wegen Sachbeschädigung haften muß, ist auch gegen den Vermieter. Der Richter wohnt bestimmt in einer Mietswohnung und will sich so rächen.

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