wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.02.2023
13 O 2/23 KfH -

Kein Verstoß gegen Unter­lassungs­verpflichtung bei Auffindbarkeit der Homepage mit der zu unterlassenden Werbung in Web-Archiv

Auffindbarkeit in Web-Archiv unterfällt nicht Begriff der geschäftlichen Handlung

Es stellt keinen Verstoß gegen eine Unter­lassungs­verpflichtung dar, wenn die Homepage mit der zu unterlassende Werbung in einem von Dritten betriebenen Web-Archiv auffindbar ist. Dies unterfällt nicht dem Begriff der geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 gab eine Firma zur Online-Marketing für Anwaltskanzleien eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hintergrund dessen war eine unzulässige Werbung auf der Homepage. Die fragliche Werbung war im Anschluss auf der Homepage nicht mehr vorhanden und konnte auch nicht mehr mittels einer Suchmaschine gefunden werden. Die Homepage mit der zu unterlassenden Werbung war aber in einem von Dritten betriebenen Web-Archiv auffindbar. Die Unterlassungsgläubigerin sah darin einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung und klagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe.

Kein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe

Das Landgericht Karlsruhe entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu, da ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung nicht vorliege. Ein Unterlassungsschuldner müsse nicht verhindern, dass alte Web-Versionen mit der zu unterlassenden Werbung in einem von Dritten selbständig betriebenen Web-Archiv weiterhin auffindbar sind, welches von üblichen Suchmaschinen nicht durchsucht werden kann.

Auffindbarkeit in Web-Archiv unterfällt nicht Begriff der geschäftlichen Handlung

Die entsprechende Auffindbarkeit der früheren, zu unterlassenden Werbung falle nach Auffassung des Landgerichts nicht unter den Begriff der geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG. Es sei nach menschlichem Ermessen so gut wie ausgeschlossen, dass die Beklagte Kunden dadurch gewinnt, dass die alten Versionen ihrer Homepage zur Kenntnis und zum Anlass genommen werden, mit der Beklagten geschäftlich in Kontakt zu treten. Die Nutzung eines Web-Archivs sei kein denkbarer Kanal zur Absatzförderung. Es sei völlig unzweifelhaft, dass es sich bei der Archivversion der Homepage um keine aktuelle Selbstdarstellung der Beklagten handele.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2023
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32728 Dokument-Nr. 32728

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32728

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Horst Brand schrieb am 18.03.2023

Es heißt im Artikel: "Ein Unterlassungsschuldner müsse nicht verhindern, dass alte Web-Versionen mit der zu unterlassenden Werbung in einem von Dritten selbständig betriebenen Web-Archiv weiterhin auffindbar sind, welches von üblichen Suchmaschinen nicht durchsucht werden kann."

Ja, das ist aber doch auch selbstverständlich, dass dies so ist. Alles andere würde doch dem klaren Menschenverstand widersprechen. Seltsam, dass es hierzu erst eines Gerichtsurteils bedarf ... noch seltsamer, dass jemand diese Klage eingereicht hat. Hieran haben doch mal wieder nur die Anwälte verdient und unnütz die Zeit des Gerichts beansprucht.

Peter Forster antwortete am 20.03.2023

Genau, Herr Brand ! ...aber was ist denn der "klare" oder wie man so schön sagt, "gesunde Menschenverstand" heute denn noch wert ? Alles was nicht 100% verboten ist, wird gemacht, als wäre es selbstverständlich. Und selbst DANN, wird noch abgewogen, ob die "Strafe" in Kauf genommen werden kann. ...und wenn es um GELD geht, wird heutzutage über Leichen gegangen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung